Terms and conditions

Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information

Geschäftsbedingungen 2025
 für Regionen und Stützpunkte

(Stand 30-10-2024)

Urheber:
TourLaw - Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte; München | Stuttgart

Abschnitt A. Nutzungsbedingungen

Nutzungsbedingungen der Deutsch-Luxemburgischen Tourist-Information für die Verwendung von

Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen

Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen

Reisebedingungen für Pauschalangebote

Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Erlebnisse

Geschäftsbedingungen für einen Online-Shop

Die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH - nachstehend "RPT" - stellt den Regionen und Stützpunkten in Rheinland-Pfalz nach Maßgabe der nachfolgenden Nutzungsbedingungen folgende Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Geschäftsbedingungen zur Verfügung

Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von touristischen Leistungen

Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen für Verträge über Beherbergungsleistungen (Gastaufnahmeverträge) und deren Vermittlung,

Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Reisebedingungen für Pauschalangebote bzw. Pauschalreiseverträge bei Pauschalangebote der Regionen und Stützpunkte selbst als Anbieter und Reiseveranstalter

Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Erlebnisse für die Vermittlung und Durchführung von Erlebnisangeboten, die keine Pauschalreisen darstellen, sowohl für Drittangebote, als auch für Erlebnis-Angebote der Regionen und Stützpunkte selbst als Anbieter

Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Geschäftsbedingungen für einen Online-Shop der Region bzw. des Stützpunktes für Verträge über den Vertrieb von Waren und Dienstleistungen.

Seit dem 01.07.2018 sind für die rechtliche Absicherung der Tätigkeiten der Regionen und Stützpunkte bei der Vermittlung von mehreren touristischen Angeboten anlässlich einer Reise des Gastes oftmals zusätzlich gesonderte „Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen“ für die Vermittlung auf allen Vertriebswegen vertraglich zu vereinbaren. Ein Abdruck dieser „Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen“ in Printmedien ist jedoch nicht erforderlich.

 

Die Region bzw. der Stützpunkt erkennen mit der Übermittlung bzw. dem Abruf dieser Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen und mit der Aufnahme der tatsächlichen Nutzung dieser Muster die nachfolgenden Nutzungsbedingungen an. Der Tourismusstelle ist die Nutzung ausdrücklich nur auf der Grundlage dieser Nutzungsbedingungen und bei deren strikten Einhaltung gestattet. Jede sonstige Verwendung stellt eine Verletzung des Urheberrechts der Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen und des von der Deutsch-Luxemburgischen Tourist-Information   eingeräumten Nutzungsrechts dar.

Urheber und Verfasser der Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen ist die Kanzlei TourLaw - Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte. Bei diesen liegen grundsätzlich alle gesetzlichen Rechte. Sie haben die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information ermächtigt, den Regionen und Stützpunkten in Rheinland-Pfalz die Nutzung nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen zu gestatten.

Bei jeder Verwendung der Geschäftsbedingungen, sei es als Gesamtfassung, sei es bezüglich einzelner Muster-Bedingungen, egal ob in Printmedien in Internet- oder Social-Media-Auftritten oder in sonstigen Medien, ist am Ende der Urheberrechtsvermerk wie folgt anzubringen:

© urheberrechtlich geschützt; TourLaw - Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart 2024

Hierzu bedarf es keiner gesonderten Genehmigung oder Aufforderung durch die Urheber oder die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information.

In früheren Versionen wurde in der Regel statt einer Jahreszahl ein Zeitraum angegeben. Da dies häufiger zu Fehlern führte und nicht zwingend rechtlich erforderlich ist, wird aus Vereinfachungsgründen nunmehr nur noch die Jahreszahl angegeben, in der die Bearbeitung durch die Kanzlei zuletzt erfolgt ist. Dies hat auf die Wirksamkeit der Geschäftsbedingungen für die darauffolgende Zeit, auch bei der Verwendung in Printmedien, keine Auswirkungen.

Die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information stellt diese Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen als Arbeitshilfe zur Verfügung. Es handelt sich bei diesen Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen demnach nicht um eine ausdrückliche, eigene Empfehlung der Deutsch-Luxemburgischen Tourist-Information. Die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information darf die Verwendung dieser Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Geschäftsbedingungen weder empfehlen, noch vorschreiben. Es liegt also im ausschließlichen Ermessen der Region bzw. des Stützpunktes diese Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen zu verwenden oder nicht. Den Regionen und Stützpunkten bleibt es ausdrücklich vorbehalten, keine oder andere Geschäftsbedingungen für die entsprechenden Geschäftsfelder zu verwenden. Die Regionen sind ebenfalls nicht berechtigt, den Stützpunkten die Verwendung dieser Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Geschäftsbedingungen zu empfehlen oder vorzuschreiben.

Durch die Gestattung der Nutzung durch die Regionen und Stützpunkte seitens der Deutsch-Luxemburgischen Tourist-Information wird keinerlei Beratungsverhältnis zwischen der Deutsch-Luxemburgischen Tourist-Information und der Tourismusstelle begründet. Die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information schuldet der Tourismusstelle keinerlei Auskunft oder Beratung im Zusammenhang mit der Nutzung der Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen. Dies gilt insbesondere für Änderungen, Streichungen und Ergänzungen, für den tatsächlichen Einsatz, für die rechtlichen Voraussetzungen und Folgen des Abdrucks in Gastgeberverzeichnissen und Katalogen, für die Aufnahme in Computer-Reservierungs-Systeme und Internetplattformen und jedwede sonstige Modalitäten der Verwendung.

Die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information kann und darf nach den Bestimmungen des Rechtsberatungsdienstleistungsgesetzes bezüglich Änderungen, Ergänzungen und Streichungen sowie sonstiger Modalitäten der Verwendung der Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen keine Auskünfte erteilen oder Beratungen vornehmen. Derartige Anfragen werden von der Deutsch-Luxemburgischen Tourist-Information grundsätzlich nicht beantwortet.

Die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information haftet in keiner Weise für die Inhalte der Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen, deren Abdruck oder sonstige Verwendung und für Ansprüche, welche in diesem Zusammenhang gegen die Region oder den Stützpunkt gerichtet werden können.

Die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Geschäftsbedingungen stehen im Mitgliederbereich der Internetseite der Deutsch-Luxemburgischen Tourist-Information unter der Adresse https://www.lux-trier.info/datenschutz zum Download zur Verfügung. Eine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der entsprechenden Downloads wird von der Deutsch-Luxemburgischen Tourist-Information nicht übernommen. Eine Übermittlung der Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Fassungen auf Datenträger, per E-Mail oder per Fax oder als Ausdruck kann grundsätzlich nicht erfolgen.

Es obliegt ausschließlich der Tourismusstelle sicherzustellen, dass sie jeweils die aktuelle Fassung einsetzt. Die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information haftet nicht für Versäumnisse der Tourismusstelle bezüglich der Verwendung nicht aktueller Fassungen. Die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information ist nicht verpflichtet, die Tourismusstelle über Aktualisierungen zu unterrichten.

Die Regionen und Stützpunkte sind insbesondere noch einmal darauf hingewiesen, dass alle früheren Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Geschäftsbedingungen vor dem 01.07.2018, soweit diese nicht im Rahmen von Vereinbarungen der Regionen und Stützpunkte mit den Rechtsanwälten TourLaw - Noll | Hütten | Dukic im Einzelfall aktualisiert wurden, nicht mehr dem aktuellen Stand von Gesetz und Rechtsprechung entsprechen und deshalb unbedingt durch Fassungen ersetzt werden müssen, welche den vorliegenden Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen entsprechen. Bei der Verwendung der älteren Fassungen drohen sowohl die Unwirksamkeit verschiedener Klauseln bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen sowie Abmahnungen durch die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs, von Verbraucherschutzvereinigungen oder sonstigen zur Abmahnung von Geschäftsbedingungen befugten Institutionen oder Wettbewerbern.

Mit der Nutzung der Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen durch die Region bzw. den Stützpunkt wird kein Beratungs- oder Mandatsverhältnis zwischen diesen und den Urhebern, den Rechtsanwälten TourLaw - Noll | Hütten | Dukic, begründet. Zwischen der Deutsch-Luxemburgischen Tourist-Information und den Rechtsanwälten ist keine Vereinbarung getroffen worden, die diese verpflichten würde, entsprechende Beratungen der Regionen oder Stützpunkte bezüglich der individuellen Ausgestaltung, der Verwendung oder sonstigen mit diesen Geschäftsbedingungen in Zusammenhang stehenden Fragen honorarfrei vorzunehmen. Außerhalb einer gesonderten Vereinbarung der Regionen bzw. des Stützpunktes mit den Rechtsanwälten zur individuellen Anpassung und/oder Überprüfung (Siehe hierzu Ziff. 15 und 18) besteht deshalb keine Beratungspflicht der Rechtsanwälte.

 

Soweit in Klauseln der nachfolgenden Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Geschäftsbedingungen Variablen, etwa zur Höhe einer Anzahlung oder zum Zeitpunkt der Restzahlung bei Pauschalreiseverträgen enthalten sind, ist folgendes anzumerken:

Die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information hatte zur Vorbereitung der Vorauflage dieser Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Geschäftsbedingungen eine Umfrage bei den Regionen oder Stützpunkten durchgeführt, um gegebenenfalls Werte vorschlagen zu können, die den überwiegenden Regelungen oder Auffassungen in den Regionen oder Stützpunkten entsprechen. Ein ausreichender Rücklauf zu dieser Umfrage ist damals nicht erfolgt.

In der Vorauflage dieser Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Geschäftsbedingungen waren deshalb bei den Variablen fixe Werte eingesetzt worden. Das ist im Rahmen dieser Neuauflage aus kartellrechtlichen Gründen nicht mehr möglich und zulässig.

Hinweise bezüglich der jeweiligen Variablen finden sich in der Neuauflage dieser Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Geschäftsbedingungen demnach nunmehr in entsprechenden Fußnoten. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung der Regionen bzw. der Stützpunkte hier, mit oder ohne entsprechende fachliche Beratung, eine verantwortliche Festlegung zu treffen.

Die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information kann und darf bezüglich solcher Variablen keine Auskünfte erteilen und keine Beratung vornehmen.

Die Verwender der Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Geschäftsbedingungen werden darauf hingewiesen, dass jedwede Änderung, Ergänzung oder Streichung an den Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen (ausgenommen im Rahmen dessen, was in den Fußnoten ausdrücklich für möglich und zulässig erklärt wird!) zur Folge haben kann, dass die veränderte Bestimmung im Einzelnen, die anderen Bestimmungen oder die Bedingungen insgesamt gesetzwidrig und unzulässig werden. Bereits die Einfügung eines einzelnen Wortes (Beispiel: Das Wort „schriftlich“ beim Rücktritt des Kunden vom Pauschalreisevertrag als zwingende Formvorschrift) kann zur Unzulässigkeit der betreffenden Klausel führen. Die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information und die Rechtsanwälte haften nicht für Folgen, die sich aus Änderungen, Streichungen oder Ergänzungen der Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen bei einer eigenen Bearbeitung durch die Regionen und Stützpunkte oder einer von dieser veranlassten Bearbeitung durch Dritte ergeben.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwälte keine Übersetzungen, welche der Verwender selbst vornimmt oder veranlasst, überprüfen können. Zu den Rechtsfolgen einer Übersetzung der Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen in fremde Sprachen sowie einer anderen Vertragssprache als der deutschen Sprache bezüglich eines Onlinebuchungsvorgangs wird auf die Anmerkungen zu den Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen selbst verwiesen. Es wird dringend empfohlen, diese Hinweise zu beachten!

Grundsätzlich ist die Haftung der Rechtsanwälte hinsichtlich der Verwendung der Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Für Änderungen, Ergänzungen sowie der Überprüfung der jeweiligen individuellen Fassung der Region oder des Stützpunktes gilt:

Die Regionen und Stützpunkte können hierzu die Dienstleistungen der Rechtsanwälte Noll | Hütten | Dukic in Anspruch nehmen. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.

Entsprechende Anfragen sind ausschließlich direkt an die Rechtsanwälte unter

TourLaw - Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte

Donnersbergerstraße 41

80634 München

Tel.:  089 / 38 15 30 095

Fax:  089 / 38 15 30 096

E-Mail: kanzlei@nhdra.de

zu richten. Die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information kann und darf bezüglich solcher Bearbeitungswünsche keinerlei Tätigkeit entfalten.

Im Hinblick darauf, dass solche Änderungen von geringfügigen Bearbeitungen bis hin zu umfangreich geänderten Fassungen reichen können, sind bezüglich der Inanspruchnahme solcher Dienstleistungen keine Pauschalbeträge mit den Rechtsanwälten vereinbart. Die entsprechenden Konditionen sind demnach zwischen der Region bzw. dem Stützpunkt und den Anwälten im Rahmen einer Rechtsanwalts-Vergütungsvereinbarung auf der Grundlage der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu vereinbaren.

Das Bearbeitungsrecht liegt bei den Rechtsanwälten. Werden demnach dritte Personen mit der Bearbeitung beauftragt, so bedarf dies vor der Verwendung und Veröffentlichung der bearbeiteten Fassung der Zustimmung der Rechtsanwälte.

Das Nutzungsrecht an den Musterbedingungen ist auf die Regionen und Stützpunkte in Rheinland-Pfalz beschränkt. Die Region bzw. der Stützpunkt sind nicht berechtigt, anderen Tourismusstellen, insbesondere außerhalb von Rheinland-Pfalz, ein Nutzungsrecht einzuräumen oder eine entsprechende Übernahme zu gestatten oder zu dulden. Insbesondere ist die Tourismusstelle nicht berechtigt, ihren örtlichen oder anderen Leistungsträgern (insbesondere den Gastgebern) die Nutzung zu gestatten, zu ermöglichen oder diese zu dulden. Das Nutzungsrecht der Region bzw. des Stützpunktes erstreckt sich ausdrücklich nicht auf eine entsprechende Verwendung durch die Leistungsträger im Rahmen von deren Hausprospekten, Internetseiten oder sonstigen Werbegrundlagen. Falls ein solches Nutzungsrecht gewünscht wird, bieten die Rechtsanwälte hierfür eine Lizenzvereinbarung mit speziellen Versionen für Leistungsträger und Gastgeber als Dienstleistung an.

Die Unwirksamkeit einzelner vorstehender Nutzungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der übrigen Bestimmungen und der Nutzungsvereinbarung insgesamt zur Folge.

 

Abschnitt B. Erläuterungen

I. Allgemeine Erläuterungen

Für jedwede Verwendung der Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen, egal ob in Printmedien oder im Internet gilt, dass für die rechtswirksame Vereinbarung der Geschäftsbedingungen mit dem Kunden die Vorgaben des so genannten Transparenzgebots beachtet werden müssen. Daraus folgt im Einzelnen:

Eine Schriftgröße von 7 in Wordkategorien darf keinesfalls unterschritten werden; die Verwendung so genannter Narrowschriften, also Schriften mit besonders enger Schriftdichte ist zu vermeiden.

Die vorgegebene Gliederung in Hauptziffern und Unterziffern sollte unbedingt beibehalten werden. Es sollten keinesfalls aus Platzgründen Klauseln oder Unterziffern zusammengezogen werden.

Auch hinsichtlich des Hintergrunds und der Farbgebung ist bezüglich der Geschäftsbedingungen auf gute Lesbarkeit zu achten.

Die Überschriften sollten nicht geändert werden. Die häufig verwendete Überschrift "Allgemeine Geschäftsbedingungen" ist u.U. verwechslungsfähig und rechtlich nachteilig, egal ob zusätzlich oder anstelle der Überschriften in den Musterbedingungen. Sie ist demnach auch als „Über-Überschrift“ über den Gesamtkomplex der Geschäftsbedingungen bei einer Gesamtwiedergabe weder erforderlich, noch sinnvoll

 

Die Bezeichnung der Region bzw. des Stützpunktes und die gesamten Formulierungen in den nachfolgenden Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen sind auf die weibliche Sprachform angelegt, ausgehend davon, dass sich im Regelfall um „die Tourist-Information“, „die Kurverwaltung“, „die Marketing- und Tourismus GmbH“ usw. handelt. Wenn die Tourismusstelle jedoch ihrer Rechtsform nach mit männlichem Artikel (der Verkehrsverein, der Zweckverband, der Regionalverband) verfasst ist, muss gegebenenfalls eine entsprechende sprachliche Anpassung durchgeführt werden.

 

Die nachfolgenden Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen gehen vom Prinzip der Verwendung eines „Three-Letter-Codes“ als Abkürzung für die jeweils vollständige Bezeichnung der Region bzw. des Stützpunktes aus. Die Verwendung von exakt 10 Zeichen ist dabei natürlich ebenso wenig zwingend wie die Verwendung einer Abkürzung als solcher. „Deu-Lux T.I“ versteht sich insoweit als Platzhalter für die von der Region bzw. dem Stützpunkt zu wählender Abkürzung oder deren sonstige Bezeichnung.

Für sämtliche nachfolgenden Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Geschäftsbedingungen gilt, dass Änderungen und Ergänzungen und auch Kürzungen grundsätzlich immer möglich sind. Es wird in diesem Zusammenhang allerdings nochmals dringend auf die Hinweise in den Nutzungsbedingungen zu den Konsequenzen der Vornahme solcher Änderungen hingewiesen!

Bei sämtlichen Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen, insbesondere aber den Reisebedingungen für Pauschalangebote, ist zu beachten, dass zahlreiche Klauseln konkret bezifferte Bezugnahmen auf andere Klauseln enthalten. Es muss also unbedingt darauf geachtet werden, dass bei Ergänzungen, Änderungen und Streichungen die entsprechenden Bezugnahmen geändert werden!

Voraussetzung für die wirksame Vereinbarung jeder Art von Geschäftsbedingungen ist die zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme für den Kunden. Die übliche Methode, auf diese Geschäftsbedingungen im Buchungs-/Bestellformular hinzuweisen und dort einen Link zum Aufruf diese Geschäftsbedingungen zu platzieren ist nach den Vorschriften des neuen Reiserechts als zumutbare Kenntnisnahmemöglichkeit ausreichend. Danach muss der Kunde die Möglichkeit haben, ohne Schwierigkeiten auf den Text der Geschäftsbedingungen zugreifen zu können, um von deren Inhalt leicht Kenntnis nehmen zu können.

Dem Kunden muss nach zwingender gesetzlicher Vorgabe bei Onlinebuchungen die Möglichkeit der unmittelbaren Speicherung der dargestellten Geschäftsbedingungen angeboten werden. Die Möglichkeit zum Ausdruck sollte ebenfalls bestehen.

Die Geltung der Geschäftsbedingungen muss wirksam mit dem Kunden vereinbart werden. Dies kann am Besten durch Bestätigung einer entsprechenden Schaltfläche oder durch Setzen eines Hakens in einer entsprechenden Checkbox geschehen. Dabei kann der Kunde bei Käufen im Onlineshop gleichzeitig die Kenntnisnahme von der Widerrufsbelehrung bestätigen. Eine wirksame Vereinbarung ist formalrechtlich auch ohne ausdrückliche Zustimmung möglich, wenn die zumutbare Kenntnisnahmemöglichkeit dokumentiert nachgewiesen werden kann. Zur Umsetzung dieser Lösung wird jedoch empfohlen, sich qualifizierte Rechtsberatung einzuholen, da die Anforderungen an die zumutbare Kenntnisnahmemöglichkeit stets von der Gestaltung der konkreten Buchungssituation abhängen.

II. Erläuterung zur Gesamtfassung und zu Einzelfassungen

In Abschnitt C. sind die Geschäftsbedingungen für die verschiedenen Tätigkeitsbereiche bewusst als Gesamtfassung, lediglich getrennt durch die einzelnen Abschnittsüberschriften wiedergegeben, damit sie als einheitliches Dokument bzw. als einheitliche Datei in den Buchungsablauf des Online-Buchungssystems Deskline 3.0 übernommen werden können.

Der Grund hierfür liegt in dem Umstand, dass die aktuelle Fassung der von der Firma feratel eingesetzten Software deskline derzeit bei verschiedenen Onlinebuchungen, also beispielsweise der Buchung eines Pauschalangebote oder einer Unterkunft oder eines Pauschalangebots einerseits und einem Onlinekauf aus dem Onlineshop andererseits im Onlinebuchungsablauf nicht die unterschiedlichen jeweils maßgeblichen Geschäftsbedingungen zuordnen, sondern jeweils nur eine einzige Gesamtfassung in den Onlinebuchungsablauf implementieren kann.

Selbstverständlich sind auch alle 5 Muster der Geschäftsbedingungen als separate Text verwendbar, wenn z.B. ausschließlich Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen benötigt werden.

Bei der Verwendung durch die Regionen und Stützpunkte sind demnach die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Geschäftsbedingungen für Tätigkeitsfelder, die von diesen gar nicht durchgeführt werden, herauszunehmen. Wer also beispielsweise keine Pauschalangebote vermarktet, kann den Abschnitt mit den Reisebedingungen für Pauschalangebote komplett herausnehmen.

Für die Verwendung in Printmedien ist selbstverständlich der Abdruck der jeweiligen Einzelfassung bzw. der Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen einerseits und der Reisebedingungen für Pauschalangebote andererseits in getrennter Form und auf getrennten Seiten dringend zu empfehlen! Die AGB für einen Onlineshop sind logischerweise nicht in einem Printmedium abzudrucken. Ein Abdruck der neuen Geschäftsbedingungen zur Vermittlung ist normalerweise in keinem Printmedium notwendig.

III. Erläuterungen zu den Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Reiseleistungen

Die Verwendung von Vermittlungsbedingungen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und daher nicht zwingend, aber seit dem 01.07.2018 unter dem neuen Reiserecht unbedingt zu empfehlen. Das neue Reiserecht sieht für die Vermittlungstätigkeit einer Tourismusstelle für den Fall, dass mehrere unterschiedliche Arten von verschiedenen Reiseleistungen vermittelt werden (z.B. neben der Unterkunft auch noch verschiedene Eintrittskarten oder Führungen), besondere gesetzliche Verpflichtungen für die Tourismusstelle vor. Darüber hinaus werden ab 01.07.2018 auch die Pflichten bei der Vermittlung einer Pauschalreise eines anderen Anbieters gesetzlich neu geregelt, so dass hierfür die Vermittlerbedingungen ebenfalls eine Regelung anbieten. Für die Vermittlung von Einzelleistungen regeln die neuen Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Geschäftsbedingungen ebenfalls die Grenzen der Verantwortung der Tourismusstelle.

 

Die nachstehenden Vermittlerbedingungen gelten für die Vermittlung von Einzelleistungen, die Vermittlung von Pauschalreisen nach § 651v BGB und die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen nach § 651w BGB. Demnach ist eine Anpassung dieser Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen erforderlich, wenn die Tourismusstelle im Einzelfall nicht als Vermittler, sondern beispielsweise nur als Nachweisstelle tätig wird. Gegebenenfalls kann bei einer reinen Tätigkeit als Nachweisstelle auch auf die Verwendung der Vermittlungsbedingungen verzichtet werden.

Für eine wirksame Einbeziehung der Vermittlerbedingungen bei Vermittlungen in den Geschäftsräumen der Tourismusstelle genügt ein Aushang der Vermittlerbedingungen an einem für die Gäste gut zugänglichen und damit einsehbaren Ort innerhalb der Tourismusstelle, damit die Gäste eine zumutbare Kenntnisnahmemöglichkeit dieser Vermittlungsbedingungen haben. Im Onlinebereich sind die Vermittlungsbedingungen ebenfalls wie die übrigen AGB einzubinden.

Ein Abdruck in Printmedien dieser Vermittlungsbedingungen ist unüblich und deshalb im Regelfall nicht erforderlich.

IV. Erläuterungen zu den Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen

Die Verwendung von Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen ist gesetzlich nicht vorgeschrieben und daher nicht zwingend, aber unbedingt zu empfehlen. Es ist zu berücksichtigen, dass es weder in Deutschland, noch in europarechtlichen Vorschriften spezialgesetzliche Bestimmungen für den Gastaufnahmevertrag bzw. für die Vermittlungstätigkeit einer Tourismusstelle bei Unterkünften gibt.

 

Die Regelungen zur Vermittlung im Rahmen der Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen wurden bewusst beibehalten, obwohl es seit 01.07.2018 auch gesonderte Geschäftsbedingungen zur Vermittlung gibt. Die hierdurch in Einzelfällen entstehende Doppelung von Vorschriften wurde jedoch zu Gunsten einer in der Praxis häufig gewünschten und erforderlichen Einzelverwendbarkeit der Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen bewusst in Kauf genommen, um einen größtmöglichen Praxisnutzen darstellen zu können.

Es muss insbesondere nachdrücklich darauf hingewiesen werden, dass in der Praxis vielfach noch völlig veraltete Regelungen für den Gastaufnahmevertrag, insbesondere nach einer überholten Fassung einer früheren DEHOGA-Empfehlung bei Gastgebern nach wie vor verbreitet sind. Die darin enthaltenen Regelungen sind zwischenzeitlich nahezu samt und sonders gesetzwidrig und nichtig. Für gewerbliche Beherbergungsbetriebe (demnach nicht für Tourismusstellen, Privatvermieter und Ferienwohnung Vermieter!) gibt es Muster-Gastaufnahmebedingungen des IHA (eines Schwesterverbandes des DEHOGA), die dessen Urheberrecht unterliegen und nur zur Verwendung von Mitgliedern angeboten werden.

 

Die nachfolgende Fassung ist auf den Standardfall abgestellt, dass die jeweilige Tourismusstelle als Vermittler von Unterkünften im Rahmen der konventionellen Vermittlung oder über ein Computer-Reservierungs-System tätig wird. Demnach ist eine Anpassung dieser Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen erforderlich, wenn die Tourismusstelle nicht als Vermittler, sondern beispielsweise nur als Nachweisstelle tätig wird.

Bezüglich der Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen wird insbesondere nachdrücklich darauf hingewiesen, dass bei Gastaufnahmeverträgen zeitlich gestaffelte Stornokosten mit aufsteigenden Werten, abhängig vom Zeitpunkt zwischen Stornierung und Belegungsbeginn, in der konkreten Ausgestaltung oft unzulässig ausgestaltet sind und u.a. von der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs und den Verbraucherschutzvereinigungen abgemahnt werden können und in der Vergangenheit auch abgemahnt wurden. Bisher gibt es noch keine maßgeblichen (höchst-) richterlichen Urteile, die eindeutig feststellen, ob und gegebenenfalls welche Ausgestaltung einer prozentualen Festlegung und zeitlichen Staffelung in AGB zulässig ist.

Eine finanzielle Besserstellung des Gastes im Rahmen einer Staffel ist aber grundsätzlich möglich, jedoch müssten bei der Verwendung durch den Stützpunkt natürlich alle Gastgeber dazu ihr Einverständnis geben. Die Einräumung eines kostenfreien Rücktritts bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder die zeitliche Staffelung mit reduzierten Werten bis hin zu dem Maximalwert, der sich aus den pauschaliert abzuziehenden ersparten Aufwendungen in Abhängigkeit der enthaltenen Verpflegungsleistung ergibt, ist in der Praxis bisher auch unbeanstandet geblieben.

Soweit die Verwender eine abweichende Gestaltung gegenüber der hier aufgezeigten und von der Rechtsprechung als zulässig anerkannten Regelung vornehmen wollen, wird dringend empfohlen, dies mit einem kundigen Rechtsbeistand zu erörtern.

Unter Hinweis auf die entsprechende Fußnote in den Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Gastaufnahmebedingungen wird darauf hingewiesen, dass ein Widerrufsrecht des Gastes auch bei Gastaufnahmeverträgen nicht besteht.

Anders als bei Pauschalreiseverträgen muss jedoch der Verbraucher bzw. der potentielle Gast auf diesen Umstand, also dass kein Widerrufsrecht im Falle des Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages besteht, ausdrücklich hingewiesen werden. Dieser Hinweis muss zwingend vor Vertragsabschluss erfolgen. Ein entsprechender Hinweis in einer Buchungsbestätigung oder Rechnung ist demnach zu spät. Ein entsprechender Hinweis wurde zwar, wie aus den nachfolgenden Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen ersichtlich ist, in die Klausel über den Vertragsabschluss selbst aufgenommen. Im Hinblick auf den Umstand, dass gegebenenfalls bei bestimmten Buchungsabläufen, beispielsweise telefonischen Buchungen, dem Gast die Gastaufnahmebedingungen nicht vorliegen oder jedenfalls vom Gastgeber ein entsprechender Nachweis nicht geführt werden kann, wird dringend empfohlen, den Hinweis auf das nicht bestehende Widerrufsrecht auch in Allgemeine Hinweise in Gastgeberverzeichnissen und sonstigen Printmedien mit Unterkunftsangeboten aufzunehmen und den Gastgebern zu empfehlen, den entsprechenden Hinweis auch in ihre eigenen Werbemedien, also eigene Internetseiten, Hausprospekte und Angebotsschreiben aufzunehmen.

Folgende Formulierung wird unverbindlich empfohlen:

„Wichtiger Hinweis zum Widerrufsrecht!

Beachten Sie bitte, dass bei Gastaufnahmeverträgen (Verträge über Unterkünfte in Hotels, Gasthöfen, Ferienwohnungen, Privatzimmern, auf Campingplätzen oder in sonstigen Unterkunftsstätten) nach den gesetzlichen Bestimmungen kein Widerrufsrecht (also kein kostenloses Rücktrittsrecht) besteht. Nach Vertragsabschluss besteht demnach, soweit ein kostenloses Rücktrittsrecht nicht ausdrücklich vereinbart wurde, lediglich die Möglichkeit des kostenpflichtigen Rücktritts bzw. der Stornierung entsprechend den Geschäftsbedingungen des Gastgebers (soweit diese wirksam vereinbart wurden) bzw. entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen“.

V. Erläuterung zu den Reisebedingungen für Pauschalangebote

Für die Reisebedingungen gilt: Hier gibt es nur noch 1 Fassung.

Die nachfolgenden Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Reisebedingungen für Pauschalangebote sind darauf ausgerichtet, dass Buchungsgrundlage ein Printmedium oder ein Internetauftritt ist, in dem ausschließlich Pauschalangebote der jeweiligen Region bzw. des Stützpunktes selbst angeboten werden. Sie sind demnach nicht geeignet für Internetauftritte oder Printmedien, in denen sowohl Pauschalen der Tourismusstelle, als auch Pauschalen der Leistungsträger oder nur Pauschalen der Leistungsträger angeboten werden. Wenn dies der Fall ist, müssen diese Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Reisebedingungen zwangsläufig überarbeitet und angepasst werden! Die Rechtsanwälte TourLaw - Noll | Hütten | Dukic stellen als besondere, honorarpflichtige Dienstleistung sowohl Fassungen für die Vermarktung von Pauschalangeboten zur Verfügung, bei denen Reiseveranstalter und Vertragspartnern des Gastes ausschließlich die Leistungsträger sind und die Region oder der Stützpunkt lediglich Vermittler bzw. Herausgeber der Werbemedien, wie auch eine Fassung von Reisebedingungen, die für die gleichzeitige Vermarktung von Pauschalangeboten der Region bzw. des Stützpunktes einerseits, wie auch der Leistungsträger andererseits verwendet werden können.

 

Es empfiehlt sich in diesem Fall, für den Kunden eine verbindliche Reservierung vorzunehmen und ihm die Reisebedingungen zusammen mit einem Buchungsformular, dem Formblatt zur Unterrichtung über Pauschalreisen und gegebenenfalls den zusätzlichen, noch erforderlichen vorvertraglichen Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB per Post, per Fax oder per E-Mail-Anhang mit der Aufforderung zu übermitteln, das Buchungsformular ausgefüllt und unterzeichnet (soweit es nicht als Service schon bereits nach den Wünschen des Kunden ausgefüllt ist!) zurückzusenden.

Diese vorvertraglichen Informationspflichten sind bei Pauschalreisen nach Art 250 § 3 EGBGB:

Bestimmungsort oder, wenn die Pauschalreise mehrere Aufenthalte umfasst, die einzelnen Bestimmungsorte sowie die einzelnen Zeiträume (Datumsangaben und Anzahl der Übernachtungen),

Reiseroute,

Transportmittel (Merkmale und Klasse),

Ort, Tag und Zeit der Abreise und der Rückreise oder, sofern eine genaue Zeitangabe noch nicht möglich ist, ungefähre Zeit der Abreise und Rückreise, ferner Orte und Dauer von Zwischenstationen sowie die dort zu erreichenden Anschlussverbindungen,

Unterkunft (Lage, Hauptmerkmale und gegebenenfalls touristische Einstufung der Unterkunft nach den Regeln des jeweiligen Bestimmungslandes),

Mahlzeiten,

Besichtigungen, Ausflüge oder sonstige im Reisepreis inbegriffene Leistungen,

sofern dies nicht aus dem Zusammenhang hervorgeht, die Angabe, ob eine der Reiseleistungen für den Reisenden als Teil einer Gruppe erbracht wird, und wenn dies der Fall ist, sofern möglich, die Angabe der ungefähren Gruppengröße,

sofern die Nutzung anderer touristischer Leistungen durch den Reisenden von einer wirksamen mündlichen Kommunikation abhängt, die Sprache, in der diese Leistungen erbracht werden, und

die Angabe, ob die Pauschalreise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität geeignet ist, sowie auf Verlangen des Reisenden genaue Informationen über eine solche Eignung unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Reisenden,

die Firma oder den Namen des Reiseveranstalters, die Anschrift des Ortes, an dem er niedergelassen ist, die Telefonnummer und gegebenenfalls die E-Mail- Adresse; diese Angaben sind gegebenenfalls auch bezüglich des Reisevermittlers zu erteilen,

den Reisepreis einschließlich Steuern und gegebenenfalls aller zusätzlichen Gebühren, Entgelte und sonstigen Kosten, oder, wenn sich diese Kosten vor Vertragsschluss nicht bestimmen lassen, die Angabe der Art von Mehrkosten, für die der Reisende gegebenenfalls noch aufkommen muss,

die Zahlungsmodalitäten einschließlich des Betrags oder des Prozentsatzes des Reisepreises, der als Anzahlung zu leisten ist, sowie des Zeitplans für die Zahlung des Restbetrags oder für die Stellung finanzieller Sicherheiten durch den Reisenden,

die für die Durchführung der Pauschalreise erforderliche Mindestteilnehmerzahl sowie die Angabe, bis zu welchem Zeitpunkt vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden die Rücktrittserklärung des Reiseveranstalters gemäß § 651h Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zugegangen sein muss,

allgemeine Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslands, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten,

den Hinweis, dass der Reisende vor Reisebeginn gegen Zahlung einer angemessenen Entschädigung oder gegebenenfalls einer vom Reiseveranstalter verlangten Entschädigungspauschale jederzeit vom Vertrag zurücktreten kann,

den Hinweis auf den möglichen Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung oder einer Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod.

Soweit Reisen angeboten werden, bei denen sich die Tourismusstelle eine Absage wegen Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl vorbehalten will, müssen für die Angabe dieser Mindestteilnehmerzahl besondere Vorgaben von Gesetz, insbesondere § 651h BGB und Rechtsprechung beachtet werden. Diese Vorgaben können aus Platzgründen hier nicht dargestellt werden. Bei den Rechtsanwälten kann eine entsprechende Checkliste angefordert werden.

Unter Hinweis auf die entsprechende Fußnote in den Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Reisebedingungen wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass ein Widerrufsrecht des Reisenden/Gastes bei Pauschalreiseverträgen nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht besteht. Es besteht insoweit auch keine Verpflichtung des Reiseveranstalters, darauf hinzuweisen, dass ein solches Widerrufsrecht nicht besteht.

VI. Erläuterungen zu den Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Erlebnisse

Bei den in 2021 erstmalig und neu zur Verfügung gestellten „Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information – Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Erlebnisse“ handelt es sich um AGB, die zur Vermittlung und Durchführung von Erlebnisangeboten, die keine Pauschalreisen darstellen, verwendet werden können. Ihr Einsatzbereich ist spiegelbildlich zu den Gastaufnahmebedingungen, die die Vermittlung und Durchführung von Gastaufnahmen bei Gastgebern regeln, auf die Vermittlung und Durchführung von Erlebnisangeboten ausgerichtet, jedoch natürlich mit der Maßgabe, dass typische Regelungen zur Durchführung von Touren, Kursen, Ausflügen, sportlichen Betätigungen etc. geregelt werden.

 

Die einzelnen Erlebnisanbieter sind natürlich nicht daran gehindert, eigene Regelungen zur Durchführung von Veranstaltungen mit dem Kunden zu vereinbaren. Die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-AGB können naturgemäß nur ausgewogene grundsätzliche Regelungen zur Durchführung von solchen Erlebnisangeboten vereinbaren, die auf eine Vielzahl von verschiedenen Angeboten passen.

Die nachstehenden Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Erlebnisse regeln die Vermittlung von Erlebnissen durch die Region oder den Stützpunkt sowohl im Onlinebereich als auch in der Tourist-Information.

Für eine wirksame Einbeziehung der Vermittlungs- und Vertragsbedingungen bei Vermittlungen in den Geschäftsräumen der Tourismusstelle genügt ein Aushang der AGB an einem für die Gäste gut zugänglichen und damit einsehbaren Ort innerhalb der Tourismusstelle, damit die Gäste eine zumutbare Kenntnisnahmemöglichkeit dieser Vermittlungsbedingungen haben, wenn sie im Rahmen des Buchungsvorgangs auf deren Einbeziehung hingewiesen werden.

Im Onlinebereich sind die Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Erlebnisse ebenfalls wie die übrigen AGB einzubinden.

Ein Abdruck in Printmedien dieser Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Erlebnisse wäre dann sinnvoll und erforderlich, wenn im Printmedium die einzelnen Erlebnisse direkt beworben werden und telefonische Buchungen von Erlebnissen ohne weitere vorherige Emailkorrespondenz entgegengenommen werden sollen. Insoweit unterscheidet sich die Empfehlung nicht von den Empfehlungen zum Abdruck der Gastaufnahmebedingungen, da insoweit die rechtlichen Rahmenbedingungen vergleichbar sind. Werden die Geschäftsbedingungen nicht abgedruckt und werden Buchungen von Erlebnissen ohne vorherige Vereinbarung der Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Erlebnisse am Telefon entgegengenommen und bestätigt, werden die Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Erlebnisse im Zweifel nicht Vertragsinhalt.

Sofern der Erlebnisanbieter – insbesondere bei Angeboten, die ein gewisses Gesundheitsrisiko bergen wie z.B. Mountainbiketouren etc. – eigene Vertragsbedingungen (AGB) statt der allgemeinen Regelungen in den Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Erlebnisse abschließen möchte, ist dies selbstverständlich möglich. Bei wirksamer Vereinbarung von eigenen AGB des Erlebnisanbieters gehen diese den allgemeineren Regelungen in den Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Erlebnisse vor.

VII. Erläuterungen zu den Geschäftsbedingungen für einen Onlineshop

In Bezug auf das seit dem 01.07.2018 geltende neue Reiserecht ist festzustellen, dass für den Fall, dass die Region oder der Stützpunkt in dem Onlineshop neben Waren auch sonstige touristische Dienstleistungen (Eintrittskarten, Führungen etc.) anbietet, gesonderte Verpflichtungen für die Tourismusstelle aus der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen entstehen können. Dies gilt, wenn durch die gleichzeitige gezielte Vermittlung (bzw. innerhalb von 24h) von weiteren Arten von Reiseleistungen, insbesondere Übernachtungsleistungen, neben den touristischen Dienstleistungen aus dem Onlineshop vermittelt werden (Beispiel: Buchung Übernachtung auf Webseite in Feratel und unmittelbar danach Buchung Führungen und Eintrittskarten im Webshop). In diesem Fall dürfen die Geschäftsbedingungen für einen Onlineshop stets nur zusammen mit den Vermittlungsbedingungen verwendet werden, um die entsprechenden gesetzlichen Vorgaben bei der Vermittlung von Dienstleistungen touristischer Art zu erfüllen.

Sofern Onlineshop und Buchungssystem für Unterkunftsleistungen in getrennten Applikationen laufen, besteht nach den derzeitigen Erkenntnissen zum neuen Reiserecht aber eine entsprechende Verpflichtung nicht (hier bleibt unter Umständen die Rechtsprechung zum neuen Reiserecht abzuwarten, die es auch 3 Jahre nach Inkrafttreten noch nicht gibt).

Bezüglich der Erläuterungen zur Verwendung der Geschäftsbedingungen für einen Onlineshop und der Widerrufsbelehrung wird auf die Kommentierung in den Fußnoten der nachfolgend wiedergegebenen Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Fassung hingewiesen.

Voraussetzung für die wirksame Vereinbarung dieser Geschäftsbedingungen ist die zumutbare Möglichkeit zur Kenntnisnahme für den Kunden. Die übliche Methode, auf diese Geschäftsbedingungen im Bestellformular hinzuweisen und dort einen Link zum Aufruf diese Geschäftsbedingungen zu platzieren ist nach aktueller Rechtslage ausreichend. Zur Beweissicherung wird empfohlen, eine Checkbox aktivieren zu lassen und dies zu protokollieren.

Wie bereits oben ausgeführt muss dem Kunden die Möglichkeit der unmittelbaren Speicherung der dargestellten Geschäftsbedingungen angeboten werden. Die Möglichkeit zum Ausdruck sollte gleichfalls bestehen. Dateiformate .pdf, .html oder .txt werden empfohlen.

Der Kunde muss der Geltung der Geschäftsbedingungen zustimmen. Dies kann durch Bestätigung einer entsprechenden Schaltfläche oder durch Setzen eines Hakens in einer entsprechenden Checkbox geschehen. Dabei kann der Kunde gleichzeitig die Kenntnisnahme von der Widerrufsbelehrung bestätigen.

In der Rechtsprechung ist nach wie vor umstritten, wo die Widerrufsbelehrung zu platzieren ist. Wenn der vorstehenden Empfehlung einer Darstellung der Geschäftsbedingungen im Rahmen einer echten Seitenweiterleitung gefolgt wird, dann kann die Widerrufsbelehrung, wie in diesem Entwurf, unmittelbar im Anschluss an die Geschäftsbedingungen wiedergegeben werden. Ansonsten muss die Widerrufsbelehrung unmittelbar auf der letzten Seite mit der Zusammenstellung aller Angaben zur Bestellung und vor Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" durch den Kunden angezeigt werden.

Die Schriftgröße und die auffällige Darstellung der Widerrufsbelehrung sollten keinesfalls verändert werden.

In der Widerrufsbelehrung muss unbedingt nochmals die volle Bezeichnung und Firmierung des Verkäufers mit allen Kommunikationsdaten angegeben werden. Ein bloßer Verweis auf die Angaben zum Verkäufer in den Geschäftsbedingungen ist nicht ausreichend!

Es wird grundsätzlich dringend empfohlen, nach Implementierung dieser Geschäftsbedingungen in den jeweiligen Onlineshop der Inlandstourismusstelle durch den Verfasser eine abschließende Überprüfung des Bestellvorgangs im Rahmen einer Probe-Bestellung vornehmen zu lassen.

Die Widerrufsbelehrung ist zwingend zum Erhalt der kurzen, 14-tägigen Widerrufsfrist in die erste Email, in der Regel die Eingangsbestätigungsemail, in der vollständigen Fassung erneut darzustellen. Es ist auch möglich, die AGB einschließlich der hervorgehoben dargestellten Widerrufsbelehrung in Dateiform anzuhängen.

 Sofern kurzfristige Dienstleistungen angeboten werden, die der Kunden innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist in Anspruch nehmen kann, muss der Kunde im Bestellvorgang darauf hingewiesen und eine entsprechende Einwilligung per Opt-In eingeholt werden:

Die Muster der Widerrufsbelehrung sind zwar mit Musterformulierungen vom Gesetzgeber vorgegeben, jedoch berücksichtigen diese Muster nicht, dass innerhalb eines Shops verschiedene Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, denen je nach Art des Produkts oder der Dienstleistung unterschiedliche Konditionen zugrunde gelegt sind.

Mit einer eigenständigen Kombination verschiedener Textbausteine verliert der Verkäufer jedoch die gesetzliche Privilegierung, mit der Folge, dass die Verwendung der individuell angepassten Widerrufsbelehrung theoretisch gerichtlich überprüft bzw. abgemahnt werden könnte.

Die Alternative dazu wäre lediglich, für jedes Produkt oder jede Dienstleistung die jeweils individuell passende Widerrufsbelehrung zu hinterlegen und durch das Shop-System anzeigen zu lassen, was einen immensen Arbeitsaufwand bedeuten würde und darüber hinaus auch fehleranfällig wäre.

Wir empfehlen Ihnen deshalb, die nachfolgend dargestellten leicht modifizierten Widerrufsbelehrungen im Rahmen der AGB zu verwenden, auch wenn hier ab Start des neuen Rechts noch keine 100% Rechtssicherheit garantiert werden kann. Die Rechtsprechung wird voraussichtlich recht zügig erste Indizien zur Umsetzung des neuen Rechts geben.

VII. Erläuterungen zur Vertragssprache und zu Übersetzung von
Geschäftsbedingungen in fremde Sprachen

Zunächst wird auf die Hinweise unter Ziff. 16 der Nutzungsbedingungen verwiesen.

 

Die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen gehen davon aus, dass als Vertragssprache ausschließlich die deutsche Sprache gewählt wird.  Für die Verwendung fremder Sprachen gilt im Einzelnen:

Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, andere Vertragssprachen als die deutsche Sprache anzubieten. Dementsprechend besteht auch keine gesetzliche Verpflichtung, in Printmedien oder Onlineauftritten eine Übersetzung der Reisebedingungen, der Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen oder der Geschäftsbedingungen für den Onlineshop in fremden Sprachen wiederzugeben oder entsprechende Downloads anzubieten.

 

Wenn dem User bei Onlinebuchung jedoch die Möglichkeit eingeräumt wird, eine fremde Vertragssprache zu wählen, dann ist eine Übersetzung der Geschäftsbedingungen in die jeweilige Sprache, die der User wählen kann, in den Onlinebuchungsablauf einzubeziehen. Geschieht dies nicht, stellt dies zwar keinen Gesetzesverstoß dar, insbesondere kein wettbewerbswidriges Verhalten oder ein Verhalten, welches mit Bußgeldern oder dergleichen geahndet werden könnte. In diesem Fall ist jedoch davon auszugehen, dass entweder die in deutscher Sprache wiedergegebenen Geschäftsbedingungen insgesamt nicht wirksam Vertragsinhalt werden oder jedenfalls jedwede Unklarheiten oder Irrtümer, die beim User entstehen, der eine fremde Vertragssprache wählt, zulasten des Anbieters gehen.

Wenn keine andere Vertragssprache als die deutsche Sprache für Onlinebuchungen angeboten wird, kann indessen vorgesehen werden, dass zu der in den Onlinebuchungsablauf einzubeziehenden deutschen Fassung der jeweiligen Geschäftsbedingungen eine fremdsprachliche Übersetzung angeboten wird.  In diesem Fall - aber nur in diesem Fall - sollte drucktechnisch deutlich in die Einleitung dieser Übersetzung (selbstverständlich in der entsprechenden Sprache!) Folgender Hinweis aufgenommen werden: „Sehr geehrte italienische / französische / englische / holländische …  Gäste, die nachfolgende Übersetzung der (Bezeichnung der Geschäftsbedingungen) dient ausschließlich Servicezwecken zum besseren Verständnis für Sie. Rechtlich maßgeblich ist ausschließlich die deutsche Fassung“.  Wird nur eine Übersetzung in die englische Sprache angeboten, dann kann die Anrede natürlich auf „Sehr geehrte ausländische Gäste...“ beschränkt werden.  Es ist aber nochmals darauf hinzuweisen, dass dieser Einleitungssatz nicht erfolgen darf, wenn für die gesamte Buchung eine fremde Vertragssprache ausdrücklich angeboten wird.

 

Weiter muss eine rechtlich und wirtschaftlich möglicherweise nicht bekannte und nicht gewünschte und gegebenenfalls problematische Rechtswirkung des Anbietens einer fremden Vertragssprache beachtet werden:

Nach Art. 17 Abs. 1 c) der Verordnung Nr. 1215/2012 des Europäischen Parlaments und Rates vom 12.12.2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen (EuGVVO) und der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH (Europäischer Gerichtshof) kann die Verwendung der Sprache des Wohnsitzlandes eines Verbrauchers der EU dazu führen, dass die Tätigkeit des Leistungsanbieters, deren Onlinebuchung unter Verwendung dieser Sprache angeboten wird, als im Sinne der vorgenannten Vorschrift „auf dieses Land ausgerichtet“ angesehen wird.

Der Europäische Gerichtshof hat in einer Grundsatzentscheidung eingeführt, dass die Verwendung der Sprache des Wohnsitzlandes eines EU-Verbrauchers maßgebliches Kriterium für ein solches „Ausrichten“ sein kann.  Die Folge ist, dass im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung der EU-Verbraucher Klage gegen den Anbieter in seinem Heimatland, also dem des EU-Verbrauchers erheben kann. Praktisch: Wer Französisch als Vertragssprache anbietet, riskiert, von einem französischen Verbraucher im gerichtlichen Streitfall vor dem für den Verbraucher zuständigen Wohnsitzgericht verklagt zu werden.

Diese Rechtsfolge bzw. die vorstehende Vorschrift bzw. deren Anwendung können in Geschäftsbedingungen nicht ausgeschlossen werden und sind in der konkreten Formulierung in den Rechtswahl- und Gerichtsstandsklauseln dieser Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen auch nicht ausgeschlossen.

Abschnitt C. Texte der Geschäftsbedingungen[1]

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen zur Vermittlung von Reiseleistungen („Vermittlungsbedingungen“) gelten für die Vermittlung von einzelnen Reiseleistungen (Unterkünfte, Eintrittskarten, Erlebnisse etc.), die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen und die Vermittlung von Pauschalreisen durch die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information!

Anwendungsbereich dieser Geschäftsbedingungen;

Gliederung in die Abschnitte A, B und C

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (nachfolgend Kunde oder Reisender genannt) und (Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information), nachstehend Deu-Lux TI abgekürzt, im Buchungsfall zustande kommenden Geschäftsbesorgungs- und Vermittlungsvertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 675, 631 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und im Falle der Vermittlung von Pauschalreisen oder verbundenen Reiseleistungen der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 251 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Bitte lesen Sie diese Vermittlungsbedingungen vor Ihrer Buchung sorgfältig durch!

Im Hinblick auf die gesetzlich unterschiedlich geregelten Arten der Vermittlung von Reiseleistungen und von Pauschalreisen je nach Art der vermittelten Reiseleistung gliedern sich diese Vermittlungsbedingungen in 3 Abschnitte.

Die ausschließlichen Regelungen für die Vermittlung

A) einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung finden Sie in Abschnitt A dieser Geschäftsbedingungen

B) von verbundenen Reiseleistungen finden Sie in Abschnitt B dieser Geschäftsbedingungen

C) einer Pauschalreise finden Sie in Abschnitt C dieser Geschäftsbedingungen.

Abschnitt A: Regelungen bei der Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehrerer Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung

Die Vorschriften dieses Abschnitt A über die Vermittlung einer einzelnen Reiseleistung oder mehreren Reiseleistungen einer einzigen Art von Reiseleistung im Sinne von § 651a Abs. 3 Satz 1 BGB gelten ausschließlich, wenn die vermittelte Reiseleistung weder Teil von verbundenen Reiseleistungen nach Abschnitt B noch Teil einer Pauschalreise nach Abschnitt C sind. In diesem Fall ist keine Information des Kunden mittels eines Formblattes gesetzlich vorgeschrieben.

Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften: Hinweis zum Widerrufsrecht

Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch die Deu-Lux TI kommt zwischen dem Kunden und der Deu-Lux TI der Vertrag über die Vermittlung von Reiseleistungen zu­stande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form.

Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erteilt, so bestätigt die Deu-Lux TI den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg[2]. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermittlungsauftrags dar.

Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und von der Deu-Lux TI ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.

Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Vertragspartner der vermittelten Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.

Die Deu-Lux TI weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Wege des Fernabsatzes oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

Allgemeine Vertragspflichten von der Deu-Lux TI, Auskünfte, Hinweise

Auf Basis dieser Vermittlungsbedingungen wird der Kunde bestmöglich beraten. Auf Wunsch wird dann die Buchungsanfrage beim Leistungserbringer durch die Deu-Lux TI vorgenommen. Zur Leistungspflicht gehört nach Bestätigung durch den Leistungserbringer die Übergabe der Unterlagen über die vermittelte(n) Reiseleistung(en). Dies gilt nicht, wenn vereinbart wurde, dass der Leistungserbringer die Unterlagen dem Kunden direkt übermittelt.

Bei der Erteilung von Hinweisen und Auskünften haftet die Deu-Lux TI im Rahmen des Gesetzes und der vertraglichen Vereinbarungen für die richtige Auswahl der Informationsquelle und die korrekte Weitergabe an den Kunden. Ein Auskunftsvertrag mit einer vertraglichen Hauptpflicht zur Auskunftserteilung kommt nur bei einer entsprechenden ausdrücklichen Vereinbarung zustande. Für die Richtigkeit erteilter Auskünfte haftet die Deu-Lux TI gemäß § 675 Abs. 2 BGB nicht, es sei denn, dass ein besonderer Auskunftsvertrag abgeschlossen wurde.

Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist die Deu-Lux TI nicht verpflichtet, den jeweils günstigsten Anbieter der angefragten Reiseleistung zu ermitteln und/oder anzubieten. Vertragliche Verpflichtungen von der Deu-Lux TI im Rahmen von ihm abgegebener „Bestpreis-Garantien“ bleiben hiervon unberührt.

Ohne ausdrückliche Vereinbarung übernimmt die Deu-Lux TI bezüglich Auskünften zu Preisen, Leistungen, Buchungskonditionen und sonstigen Umständen der Reiseleistung keine Garantie i.S. von § 276 Abs. 1 Satz 1 BGB und bezüglich Auskünften über die Verfügbarkeit der vom Vermittler zu vermittelnden Leistungen keine Beschaffungsgarantie im Sinne dieser Vorschrift.

Sonderwünsche nimmt die Deu-Lux TI nur zur Weiterleitung an den zu vermittelnden Leistungserbringer entgegen. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, hat die Deu-Lux TI für die Erfüllung solcher Sonderwünsche nicht einzustehen. Diese sind auch nicht Bedingung oder Vertragsgrundlage für den Vermittlungsauftrag oder für die vom Vermittler an den Leistungserbringer zu übermittelnde Buchungserklärung des Kunden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Sonderwünsche im Regelfall nur durch ausdrückliche Bestätigung des Leistungserbringers zum Inhalt der vertraglichen Verpflichtungen des Leistungserbringers werden.

Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen

Sowohl den Kunden, wie auch die Deu-Lux TI trifft die Pflicht, Vertrags- und sonstige Unterlagen des vermittelten Leistungserbringers über die Reiseleistungen, die dem Kunden durch die Deu-Lux TI ausgehändigt wurden, insbesondere Buchungsbestätigungen, Hotelgutscheine,  Eintrittskarten, Versicherungsscheine und sonstige Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen auf Richtigkeit und Vollständigkeit, insbesondere auf die Übereinstimmung mit der Buchung und dem Vermittlungsauftrag zu überprüfen.

Soweit Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen dem Kunden nicht direkt vom vermittelten Leistungserbringer übermittelt werden, erfolgt die Aushändigung durch die Deu-Lux TI durch Übergabe im Geschäftslokal von der Deu-Lux TI oder nach Wahl von der Deu-Lux TI durch postalischen oder elektronischen Versand.

Mitwirkungspflichten des Kunden gegenüber der Deu-Lux TI

Der Kunde hat für ihn erkennbare Fehler oder Mängel der Vermittlungstätigkeit von der Deu-Lux TI nach deren Feststellung unverzüglich der Deu-Lux TI mitzuteilen. Hierunter fallen insbesondere fehlerhafte oder unvollständige Angaben von persönlichen Kundendaten, sonstiger Informationen, Auskünfte und Unterlagen über die vermittelten Reiseleistungen, sowie die nicht vollständige Ausführung von Vermittlungsleistungen (z.B. nicht vorgenommene Buchungen oder Reservierungen).

Erfolgt keine Anzeige nach Ziff. 4.1 durch den Kunden, so gilt:

Unterbleibt die Anzeige des Kunden nach Ziff. 4.1 unverschuldet, entfallen seine Ansprüche nicht.

 Ansprüche des Kunden an die Deu-Lux TI entfallen insoweit, als die Deu-Lux TI nachweist, dass dem Kunden ein Schaden bei ordnungsgemäßer Anzeige nicht oder nicht in der vom Kunden geltend gemachten Höhe entstanden wäre. Dies gilt insbesondere, soweit die Deu-Lux TI nachweist, dass eine unverzügliche Anzeige durch den Kunden der Deu-Lux TI die Möglichkeit zur Behebung des Mangels oder der Verringerung eines Schadens, z.B. durch Umbuchung, Zusatzbuchung oder Stornierung mit dem vermittelten Leistungserbringer ermöglicht hätte.

Ansprüche des Kunden im Falle einer unterbliebenen Anzeige nach Ziff. 4.1 entfallen nicht

bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung von der Deu-Lux TI oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der Deu-Lux TI resultieren

bei Ansprüchen auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von der Deu-Lux TI oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von der Deu-Lux TI beruhen

bei Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vermittlungsvertrages überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet.

Die Haftung für Buchungsfehler nach § 651x BGB bleibt unberührt.

Eine vertragliche und/oder gesetzliche Verpflichtung des Kunden zur Mängelanzeige gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer bleibt von Ziffer 4 unberührt.

Der Kunde wird in seinem eigenen Interesse gebeten, die Deu-Lux TI auf besondere Bedürfnisse oder Einschränkungen im Hinblick auf die nachgefragten Reiseleistungen hinzuweisen.

Sofern der Kunde eine Emailadresse zur Kommunikation angibt, stimmt der Kunde einer Emailkorrespondenz, die von der Deu-Lux T.,I transportverschlüsselt wird, zu und verpflichtet sich, seinen Posteingang regelmäßig auf Eingänge zu überprüfen.

Aufwendungsersatz, Vergütungen, Inkasso

Die Deu-Lux TI ist berechtigt, Zahlungen entsprechend den Leistungs- und Zahlungsbestimmungen der vermittelten Leistungserbringer zu verlangen, soweit diese wirksam zwischen dem Leistungserbringer und dem Kunden vereinbart sind und rechtswirksame Zahlungsbestimmungen enthalten.

Zahlungsansprüche gegenüber dem Kunden kann die Deu-Lux TI, soweit dies den Vereinbarungen zwischen der Deu-Lux TI und dem Leistungserbringer entspricht, als dessen Inkassobevollmächtigter geltend machen, jedoch auch aus eigenem Recht auf Grundlage der gesetzlichen Vorschusspflicht des Kunden als Auftraggeber gemäß § 669 BGB.

Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Stornokosten (Rücktrittsentschädigungen) und sonstige gesetzlich oder vertraglich begründete Forderungen des vermittelten Leistungserbringers.

Der Kunde kann eigenen Zahlungsansprüchen von der Deu-Lux TI nicht im Wege der Zurückbehaltung oder Aufrechnung entgegenhalten, dass der Kunde Ansprüche gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer, insbesondere aufgrund mangelhafter Erfüllung des vermittelten Vertrages oder aufgrund Rücktrittes vom vermittelten Vertrag, hat. Dies gilt nicht, wenn für das Entstehen solcher Ansprüche eine schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten von der Deu-Lux TI ursächlich oder mitursächlich geworden ist oder die Deu-Lux TI aus anderen Gründen gegenüber dem Kunden für die geltend gemachten Gegenansprüche haftet.

Pflichten von der Deu-Lux TI bei Reklamationen des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern

Ansprüche müssen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern innerhalb bestimmter Fristen, die sich aus Gesetz oder vertraglichen Vereinbarungen ergeben können, geltend gemacht werden. Im Regelfall werden diese Fristen nicht durch Geltendmachung gegenüber der Deu-Lux TI gewahrt. Dies gilt auch, soweit der Kunde bezüglich derselben Reiseleistung Ansprüche sowohl gegenüber der Deu-Lux TI als auch gegenüber dem Leistungserbringer geltend machen will.

Bei Reklamationen oder sonstiger Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber den vermittelten Leistungserbringern beschränkt sich die Pflicht von der Deu-Lux TI auf die Erteilung der erforderlichen und bekannten Informationen und Unterlagen, insbesondere die Mitteilung von Namen und Adressen der vermittelten Leistungserbringer.

 Übernimmt die Deu-Lux TI - auch ohne hierzu verpflichtet zu sein - die Weiterleitung fristwahrender Anspruchsschreiben des Kunden, haftet die Deu-Lux TI für den rechtzeitigen Zugang beim Empfänger nur bei von ihm selbst vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Fristversäumnis.

Bezüglich etwaiger Ansprüche des Kunden gegenüber den vermittelten Leistungserbringern besteht keine Pflicht von der Deu-Lux TI zur Beratung über Art, Umfang, Höhe, Anspruchsvoraussetzungen und einzuhaltende Fristen oder sonstige rechtliche Bestimmungen.

Wichtige Hinweise zu Versicherungen von Reiseleistungen

Die Deu-Lux TI weist auf die Möglichkeit hin, zur Minimierung eines Kostenrisikos bei Stornierungen durch den Kunden eine Reiserücktrittskostenversicherung bei Buchung abzuschließen.

Der Kunde wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Reiserücktrittskostenversicherung üblicherweise nicht den entstehenden Schaden abdeckt, der dem Kunden durch einen - auch unverschuldeten - Abbruch der Inanspruchnahme der Reiseleistungen nach deren Antritt entstehen kann. Eine Reiseabbruchversicherung ist in der Regel gesondert abzuschließen.

Bei der Vermittlung von Reiseversicherungen wird der Kunde darauf hingewiesen, dass die Versicherungsbedingungen der vermittelten Reiseversicherungen besondere Vertragsbedingungen und / oder Mitwirkungspflichten des Kunden enthalten können, insbesondere Haftungsausschlüsse (z.B. bei Vorerkrankungen), Fristen für die Schadensanzeige und Selbstbehalte. Die Deu-Lux TI haftet nicht, soweit er keine Falschauskunft bezüglich der Versicherungsbedingungen getätigt hat und der vermittelte Reiseversicherer aufgrund von wirksam vereinbarten Versicherungsbedingungen ein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber dem Kunden hat.

Haftung von der Deu-Lux TI

Soweit die Deu-Lux TI eine entsprechende weitergehende vertragliche Pflicht nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden übernommen hat, haftet die Deu-Lux TI nur für ordnungsgemäße Erfüllung der Vermittlerpflichten. Diese Vermittlerpflichten schließen insbesondere die rechtswirksame Übermittlung des Angebots auf Abschluss des Vertrages mit den zu vermittelnden Leistungserbringern sowie im Falle der Annahme des Vertragsangebots durch die zu vermittelnden Leistungserbringer die Übermittlung der Vertragsbestätigung im Namen und auf Rechnung des vermittelten Leistungserbringers, ein.

 Die Deu-Lux TI haftet nicht für Mängel und Schäden, die dem Kunden im Zusammenhang mit der vermittelten Reiseleistung entstehen. Dies gilt nicht bei einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung oder Zusicherung von der Deu-Lux TI, insbesondere, wenn diese von der Leistungsbeschreibung des Leistungserbringers erheblich abweicht.

Eine etwaige eigene Haftung von der Deu-Lux TI aus der schuldhaften Verletzung von Vermittlerpflichten bleibt unberührt.

Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona – Virus)

Ohne ausdrückliche Vereinbarung ist die Deu-Lux TI nicht verpflichtet, den Kunden über etwaige allgemeingültige Regelungen am Bestimmungsort der Reiseleistungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus) zu informieren.

Die Parteien sind sich einig, dass die vermittelten Reiseleistungen durch die jeweilig vermittelten Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.

Die gesetzlichen Rechte des Reisenden bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

Datenschutz; Alternative Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Vermittlungsauftrages werden von der Deu-Lux TI Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert, verarbeitet und an die vermittelten Anbieter von Reiseleistungen weitergegeben. Mehr zu Ihren Rechten in Bezug auf Ihre personenbezogenen Daten erfahren Sie in der Datenschutzerklärung unter https://www.lux-trier.info/datenschutz?_gl=1*1yclzna*_up*MQ..*_ga*NjU2Mjk3OTE4LjE3MzI3NzI2MDA.*_ga_KHSHR78MCQ*MTczMjc3MjU5OS4xLjEuMTczMjc3MjYwMy4wLjAuMA..

[3] Die Deu-Lux TI weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die Deu-Lux TI nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern eine Verbraucherstreitbeilegung nach Drucklegung dieser Vermittlerbedingungen für die Deu-Lux TI verpflichtend würde, informiert die Deu-Lux TI die Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die Deu-Lux TI weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform hin.

Für Kunden/Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden/Reisenden und der Deu-Lux TI die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Kunden/Reisende können die Deu-Lux TI ausschließlich an deren Sitz verklagen.

Für Klagen von der Deu-Lux TI gegen Kunden, bzw. Vertragspartner des vermittelten Vertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von der Deu-Lux TI vereinbart.

Abschnitt B: Regelungen bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen gem. § 651w BGB

Die Regelungen dieses Abschnitts B über die Vermittlung von „verbundenen Reiseleistungen“ im Sinne von § 651w BGB gelten ausschließlich, wenn die Deu-Lux TI das Formblatt über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen aushändigt. In diesem Formblatt wird der Kunde darüber informiert, dass mit Buchung einer weiteren Reiseleistung beim Vermittler keine Pauschalreise gebucht wird, jedoch mit Vertragsschluss des zweiten Vertrags verbundene Reiseleistungen entstehen.

Zahlungen auf verbundene Reiseleistungen

Die Deu-Lux TI darf Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen verbundener Reiseleistungen nur [4]entgegennehmen, wenn die Deu-Lux TI sichergestellt hat, dass diese dem Reisenden erstattet werden, soweit Reiseleistungen von der Deu-Lux TI selbst zu erbringen sind oder Entgeltforderungen vermittelter Leistungserbringer noch zu erfüllen sind und im Fall der Zahlungsunfähigkeit von der Deu-Lux TI

Reiseleistungen ausfallen oder

der Reisende im Hinblick auf erbrachte Reiseleistungen Zahlungsaufforderungen nicht befriedigter vermittelter Leistungserbringer nachkommt.

Diese Sicherstellung leistet die Deu-Lux TI bei der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen durch Abschluss einer Insolvenzversicherung[5] gem. § 651w Abs. 3 BGB unter Nennung des Namens und der Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und in hervorgehobener Weise und Übergabe eines entsprechenden Sicherungsscheines für alle Zahlungen des Kunden an die Deu-Lux TI verbundener Reiseleistungen, soweit der Kunde nicht direkt an den vermittelten Leistungserbringer der verbundenen Reiseleistung leistet.

Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Abschnitt A

2.1 Darüber hinaus gelten für die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen die nachfolgend genannten Ziffern des Abschnitts A dieser Geschäftsbedingungen: 1.1, 1.2, 1.4, 1.5; 2; 3; 4; 6; 7; 8.1, 8.2; 9; 10.

2.2 Ziffer 1.3 des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Falle der Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zusätzlich aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB und der Artikel 250 und 251 des EGBGB ergeben.

 2.3 Ziffer 5 des Abschnitts A gilt nur unter der Maßgabe, dass die Deu-Lux TI seine Verpflichtung aus Ziffer 1 dieses Abschnitts B zur Sicherstellung der Zahlungen erfüllt hat.

2.4 Ziffer 8.3 des Abschnitts A

Abschnitt C: Regelungen für die Reisevermittlung von Pauschalreisen gem. § 651v BGB durch XXX

Die Regelungen dieses Abschnitts C über die Vermittlung von Pauschalreiseverträgen („Reisevermittlung“) gemäß § 651v BGB gelten ausschließlich, wenn der Reisevermittler das Formblatt über Pauschalreisen aushändigt. In dem Formblatt ist der vermittelte Reiseveranstalter als verantwortliches Unternehmen für die Erbringung der Pauschalreise ausgewiesen.

Zahlungen des Kunden / Reisenden auf Pauschalreisen

1.1 Die Deu-Lux TI und der vermittelte Reiseveranstalter dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Absicherungsvertrag des Reiseveranstalters besteht und dem Kunden der Sicherungsschein des Reiseveranstalters mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener Weise übergeben wurde.

Erklärungen des Kunden / Reisenden

Die Deu-Lux TI gilt als vom Reiseveranstalter bevollmächtigt, Mängelanzeigen sowie andere Erklärungen des Kunden/Reisenden bezüglich der Erbringung der Pauschalreise entgegenzunehmen. Die Deu-Lux TI wird den Reiseveranstalter unverzüglich von solchen Erklärungen des Reisenden in Kenntnis setzen. Die Deu-Lux TI XXX empfiehlt zur Vermeidung von Zeitverlusten trotz unverzüglicher Weiterleitung, entsprechende Erklärungen unmittelbar gegenüber dem Reiseveranstalter oder der Kontaktstelle des Reiseveranstalters zu erklären.

Verweis auf die zusätzliche Geltung von Regelungen in Abschnitt A

3.1 Darüber hinaus gelten für die Reisevermittlung Pauschalreisen die nachfolgend genannten Ziffern des Abschnitts A dieser Geschäftsbedingungen: 1.1;1.2; 1.4; 2.1; 2.3; 2.4; 3.1; 4.1; 4.4; 6.4; 7; 8.1, 8.2; 9;10.

3.2 Ziffer 1.3 des Abschnitts A gilt mit der Maßgabe, dass sich die gegenseitigen Rechte und Pflichten im Falle der Vermittlung von Pauschalreisen zusätzlich aus den gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a-y BGB und der Artikel 250 und 251 des EGBGB ergeben.

3.3. Ziffer 1.5. des Abschnitt A gilt mit der Maßgabe, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 7 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB. Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

3.4 Ziffer 2.2. des Abschnitts A gilt nur, soweit Informationen betroffen sind, zu deren Angabe der Reisevermittler nicht nach § 651v Abs. 1 BGB i.V.m. Art. 250 § 1 bis 3 EGBGB verpflichtet ist.

3.5 Ziffer 3.2 des Abschnitts A gilt nur, soweit der Kunde nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform gemäß Art. 250 § 6 Abs. 1 Satz 2 EGBGB hat.

[6]

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Stand dieser Fassung: Oktober 2024

 

Die nachfolgenden Reisebedingungen gelten für Pauschalangebote, welche die Deu-Lux TI anbietet!

Reisebedingungen für Pauschalangebote der Deutsch-Luxemburgischen Tourist-Information

[7],[8]Sehr geehrter Gast,

wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen für Pauschalangebote. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt deszwischen dem Kunden bzw. Reisenden - nachstehend „Reisender“ genannt - mit Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information, nachstehend „Deu-Lux TI“ abgekürzt, zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften der §§ 651a - y BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) und der Artikel 250 und 252 des EGBGB (Einführungsgesetz zum BGB) und füllen diese aus. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalreisen der Deu-Lux TI. Sie gelten nicht für die Vermittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen, bzw. deren Vermittlung.

Vertragsschluss; Verpflichtungen des Reisenden; Hinweis zum Widerrufsrecht

1.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung), die mündlich, telefonisch, schriftlich, per Fax, per E-Mail erfolgen kann, bietet der Reisenden der der Deu-Lux TI den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Grundlage seines Angebots sind die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von der Deu-Lux TI für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden bei der Buchung zur Kenntnisnahme vorliegen.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) durch die Deu-Lux TI zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird die Deu-Lux TI dem Reisenden eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Reisebestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (welcher es dem Reisenden ermöglicht, die Erklärung unverändert so aufzubewahren oder zu speichern, dass sie ihm in einem angemessenen Zeitraum zugänglich ist, z.B. auf Papier oder per Email), übermitteln, sofern der Reisende nicht Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform nach Art. 250 § 6 Abs. (1) Satz 2 EGBGB hat, weil der Vertragsschluss in gleichzeitiger körperlicher Anwesenheit beider Parteien oder außerhalb von Geschäftsräumen erfolgte.

Soweit die Deu-Lux TI die Möglichkeit einer verbindlichen Buchung im Wege des elektronischen Vertragsabschlusses über eine Internetplattform anbietet, gilt für diesen Vertragsabschluss:

Der Online-Buchungsablauf wird dem Reisenden durch entsprechende Hinweise erläutert. [9]Als Vertragssprache steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

Der Reisende kann über eine Korrekturmöglichkeit, die ihm im Buchungsablauf erläutert wird, jederzeit einzelne Angaben korrigieren oder löschen oder das gesamte Online-Buchungsformular zurücksetzen.

Nach Abschluss der Auswahl der vom Reisenden gewünschten Reiseleistungen und der Eingabe seiner persönlichen Daten werden die gesamten Daten einschließlich aller wesentlichen Informationen zu Preisen, Leistungen, gebuchten Zusatzleistungen und etwa mit gebuchten Reiseversicherungen angezeigt. Der Reisende hat die Möglichkeit, die gesamte Buchung zu verwerfen oder neu durchzuführen.

Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" bietet der Reisende der Deu-Lux TI den Abschluss des Pauschalreisevertrages verbindlich an. Die Betätigung dieses Buttons führt demnach im Falle des Zugangs einer Buchungsbestätigung durch die Deu-Lux TI zum Abschluss eines zahlungspflichtigen Reisevertrages. Durch die Vornahme der Onlinebuchung und die Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ wird kein Anspruch des Reisenden auf das Zustandekommens eines Reisevertrages begründet. Die Deu-Lux TI ist frei in der Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots (der Buchung) des Reisenden.

Soweit keine Buchungsbestätigung in Echtzeit erfolgt, bestätigt die Deu-Lux TI dem Reisenden unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang der Buchung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Reisevertrages entsprechend dem Buchungswunsch des Reisenden.

Der Reisevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Reisenden zu Stande, welche die Deu-Lux TI dem Reisenden in der im Buchungsablauf angegebenen Form per E-Mail, per Fax oder per Post übermittelt.

Weicht die Buchungsbestätigung der Deu-Lux TI von der Buchung des Reisenden ab, so liegt ein neues Angebot der Deu-Lux TI vor, an welches dieser 7 Tage ab dem Datum der Buchungsbestätigung gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses geänderten Angebots zu Stande, soweit der Reisende die Annahme dieses Angebots durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt. Entsprechendes gilt, wenn die Deu-Lux TI dem Reisenden ein Angebot in Textform für eine Pauschale unterbreitet hat.

Die von der Deu-Lux TI gegebenen vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten, die Mindestteilnehmerzahl und die Stornopauschalen (gem. Artikel 250 § 3 Nummer 1, 3 bis 5 und 7 EGBGB) werden nur dann nicht Bestandteil des Pauschalreisevertrages, sofern dies zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart ist.

[10] Die Deu-Lux TI weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312 Abs. 7 BGB) bei Pauschalreiseverträgen nach § 651a und § 651c BGB, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, Telekopien, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) sowie Rundfunk, Telemedien und Onlinedienste) abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte, insbesondere das Rücktrittsrecht gemäß § 651h BGB (siehe hierzu auch Ziff. 8). Ein Widerrufsrecht besteht jedoch, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden; im letztgenannten Fall besteht ein Widerrufsrecht ebenfalls nicht.

Leistungen

Die von der Deu-Lux TI geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Ausschreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthaltener Hinweise und Erläuterungen.

Reisevermittler und Leistungsträger, insbesondere Unterkunftsbetriebe, sind von der Deu-Lux TI nicht bevollmächtigt, Zusicherungen zu geben oder Vereinbarungen zu treffen, die über die Reiseausschreibung oder die Buchungsbestätigung hinausgehen oder im Widerspruch dazustehen oder den bestätigten Inhalt des Reisevertrages abändern.

Angaben in Hotelführern, Prospekten und ähnlichen Verzeichnissen, insbesondere auch in Hausprospekten der Unterkunftsgastgeber, die nicht von der Deu-Lux TI herausgegeben werden, sind für die Deu-Lux TI und deren Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.

Anzahlung/Restzahlung

3.1 Die Deu-Lux TI und Reisevermittler dürfen Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Pauschalreise nur fordern oder annehmen, wenn ein wirksamer Kundengeldabsicherungsvertrag besteht und dem Reisenden der Sicherungsschein mit Namen und Kontaktdaten des Absicherers in klarer, verständlicher und hervorgehobener[11] Weise übergeben wurde.[12]Nach Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestätigung) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, 20% des Reisepreises.

3.2 Die Restzahlung ist 7 Tage vor Reisebeginn zahlungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist, der Sicherungsschein übergeben ist und soweit feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann. Bei Buchungen kürzer als 7 Tage vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfällig.

3.3 Abweichend von der Regelung in Ziffer 3.1 und 3.2 entfällt die Verpflichtung zur Übergabe eines Sicherungsscheins, [13]falls die vertraglichen Leistungen keine Beförderung von und zum Urlaubsort beinhalten und vereinbart und in der Buchungsbestätigung vermerkt ist, dass der gesamte Reisepreis erst nach Reiseende vor Ort (Beendigung der Pauschalreise) zu bezahlen ist.

3.4 Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Reisenden besteht und die Deu-Lux TI zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:

a) Leistet der Reisegast Anzahlung oder Restzahlung bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Terminen, so ist die Deu-Lux TI berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung und nach Ablauf der Frist vom Pauschalreisevertrag zurückzutreten und den Reisegast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu belasten. Diese Rechte stehen der Deu-Lux TI nicht zu, wenn der Reisegast den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.

b) Ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises besteht kein Anspruch des Reisenden auf Inanspruchnahme der Reiseleistungen bzw. Übergabe der Reiseunterlagen.

Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung

4.1Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Deu-Lux TI unter der nachfolgend angegebenen Anschrift zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Es wird [14]empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen in Textform zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Deu-Lux TI oder beim Reisevermittler.

4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die Deu-Lux TI den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann die Deu-Lux TI eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit der Rücktritt nicht von der Deu-Lux TI zu vertreten ist. Die Deu-Lux TI kann keine Entschädigung verlangen, soweit am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn sie nicht der Kontrolle der Partei, die sich hierauf beruft unterliegen, und sich ihre Folgen auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären[15].

4.3 Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von der Deu-Lux TI ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was die Deu-Lux TI durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, welche auf Verlangen des Reisenden durch den Reiseveranstalter zu begründen ist. Die Deu-Lux TI hat die nachfolgenden Entschädigungspauschalen unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn sowie unter Berücksichtigung der erwarteten Ersparnis von Aufwendungen und des erwarteten Erwerbs durch anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen festgelegt. Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung wie folgt mit der jeweiligen Stornostaffel berechnet:

[16]bis zum 31. Tag vor Reisebeginn                                                                                                                                   10 % des Reisepreises

vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn                                                                                        20 % des Reisepreises

vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn                                                                                        30 % des Reisepreises

vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn                                                                                        70 % des Reisepreises

ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise     90 % des Reisepreises

4.4 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.

4.5[17]Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, der Deu-Lux TI nachzuweisen, dass der Deu-Lux TI kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die vorstehend festgelegten Pauschalen. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verpflichtet.

4.6 Eine Entschädigungspauschale gem. Ziffer 4.3 gilt als nicht festgelegt und vereinbart, soweit die Deu-Lux TI nachweist, dass der Deu-Lux TI wesentlich höhere Aufwendungen entstanden sind als der kalkulierte Betrag der Pauschale gemäß Ziffer 4.3. In diesem Fall ist die Deu-Lux TI verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und des Erwerbs einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu begründen.

4.7 Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertragsschluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Unterkunft, der Verpflegungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die Deu-Lux TI, ohne dass ein Rechtsanspruch des Reisenden auf die Vornahme der Umbuchung besteht und nur, soweit dies überhaupt möglich ist, bis zum 32. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von [18]€ 25,- erheben. Spätere Umbuchungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neubuchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedingungen möglich. [19]Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügige Kosten verursachen oder wenn die Umbuchung erforderlich ist, weil die Deu-Lux TI keine, unzureichende oder falsche vorvertragliche Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB gegenüber dem Reisenden gegeben hat.

4.8 Ist die Deu-Lux TI infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet, bleibt §651h Abs.5 BGB unberührt.

4.9 Das gesetzliche Recht des Reisenden, gemäß § 651 e BGB von der Deu-Lux TI durch Mitteilung auf einem dauerhaften Datenträger zu verlangen, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Pauschalreisevertrag eintritt, bleibt durch die vorstehenden Bedingungen unberührt. Eine solche Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie der Deu-Lux TI 7 Tage vor Reisebeginn zugeht.

[20]Obliegenheiten des Reisenden, (Mängelanzeige, Kündigung)

5.1Der Reisende ist verpflichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der Deu-Lux TI [21]anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unverschuldet unterbleibt. Der Reisende kann jedoch die Mängelanzeige auch seinem Reisevermittler, über den er die Reise gebucht hat, zur Kenntnis bringen. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.

5.2 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der Deu-Lux TI erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisende den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmungen (§ 651l BGB) kündigen. Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i Abs. (2) BGB bezeichneten Art, sofern er erheblich ist, nach § 651l BGB kündigen, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.

5.3 [22]Der Reisende hat Ansprüche nach den § 651i Abs. (3) Nr. 2, 4-7 BGB wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen gegenüber der Deu-Lux TI unter der nachfolgend angegebenen Anschrift [23]geltend zu machen. Die Geltendmachung kann auch über den Reisevermittler erfolgen, wenn die Reise über diesen Reisevermittler gebucht war. Die in § 651 i Abs. (3) BGB aufgeführten vertraglichen Ansprüche verjähren in zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Eine Geltendmachung in Textform wird dringend empfohlen.

[24]Besondere Obliegenheiten des Reisenden bei Pauschalen mit ärztlichen Leistungen, Kurbehandlungen, Wellness-Angeboten

6.1 Bei Pauschalen, welche ärztliche Leistungen, Kurbehandlungen, Wellnessangebote oder vergleichbare Leistungen beinhalten, obliegt es dem Reisenden sich vor der Buchung, vor Reiseantritt und vor Inanspruchnahme der Leistungen zu informieren, ob die entsprechende Behandlung oder Leistungen für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition, insbesondere eventuell bereits bestehender Beschwerden oder Krankheiten geeignet sind.

6.2 Die Deu-Lux TI schuldet diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung keine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Reisenden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung über Folgen, Risiken und Nebenwirkungen solcher Leistungen

6.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten unabhängig davon, ob die Deu-Lux TI nur Vermittler solcher Leistungen ist oder ob diese Bestandteil der Reiseleistungen sind.

[25] Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von der Deu-Lux TI für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, und die nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt,

Die Deu-Lux TI haftet nicht für Angaben und Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der jeweiligen Leistungsausschreibung und der jeweiligen Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von der Deu-Lux TI sind und im Übrigen die Voraussetzungen der §§ 651b, 651c, 651w und 651y BGB ordnungsgemäß erfüllt wurden.

Soweit Leistungen wie ärztliche Leistungen, Therapieleistungen, Massagen oder sonstige Heilanwendungen oder Dienstleistungen nicht Bestandteil des Pauschalangebots der Deu-Lux TI sind und von dieser zusätzlich zur gebuchten Pauschale nach Ziff. 7.2 lediglich vermittelt werden, haftet die Deu-Lux TI nicht für Leistungserbringung sowie Personen- oder Sachschäden. Soweit solche Leistungen Bestandteil der Reiseleistungen sind, haftet die Deu-Lux TI nicht für einen Heil- oder Kurerfolg.

[26]Rücktritt der Deu-Lux TI wegen Nichterreichen einer ausgeschriebenen Mindesteilnehmerzahl

Die Deu-Lux TI kann, wenn in der konkreten Reiseausschreibung für eine bestimmte Reise oder in einem allgemeinen Hinweis im Reiseprospekt für alle oder dort genau bezeichnete Reisen auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, beim Nichterreichen dieser Mindestteilnehmerzahl, bis [27]14 Tage/Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Deu-Lux TI

a) in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung die Mindestteilnehmerzahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, angegeben hat und

b)            in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.

Ein Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag zu erklären, der dem Reisenden in der vorvertraglichen Unterrichtung und der Reisebestätigung angegeben wurde. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.

Im Falle des Rücktritts durch die Deu-Lux TI erhält der Reisende auf den Reisepreis geleistete Zahlungen unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Zugang der Rücktrittserklärung zurück.

Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen zu deren vertragsgemäßer Erbringung die Deu-Lux TI bereit und in der Lage war, nicht in Anspruch aus Gründen, die dem Reisenden zuzurechnen sind, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf anteilige Rückerstattung. Die Deu-Lux TI wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und entsprechende Beträge an den Reisenden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die Deu-Lux TI zurückerstattet worden sind.

Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona – Virus)

Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Reiseleistungen durch die jeweiligen Leistungserbringer stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen der Leistungserbringer bei der Inanspruchnahme von Reiseleistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen die Reiseleitung und den Leistungsträger unverzüglich zu verständigen.[28]

Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Reisenden aus § 651i BGB unberührt.[29]

[30]Hinweise zu Einrichtungen der alternativen Streitbeilegung; Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung

11.1.[31]Die Deu-Lux TI weist im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass die Deu-Lux TI nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für die Deu-Lux TI verpflichtend würde, informiert die Deu-Lux TI die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die Deu-Lux TI weist für alle Reiseverträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

11.2.Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbürger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und der Deu-Lux TI die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können die Deu-Lux TI ausschließlich an ihrem Sitz verklagen.

11.3. Für Klagen der Deu-Lux TI gegen Reisende bzw. Vertragspartner des Pauschalreisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der Deu-Lux TI vereinbart.

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Stand dieser Fassung: Oktober 2024

 

[32]Die nachfolgenden Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen gelten für Verträge über Unterkünfte mit den Gastgebern in Verbandsgemeinde Trier-Land und deren Vermittlung durch die Deu-Lux TI!

„ Vermittlungs- und Gastaufnahmebedingungen der Gastgeber in der Verbandsgemeinde Trier-Land

die (Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information), nachstehend „Deu-Lux TI“ abgekürzt, vermittelt Unterkünfte von Gastgebern und Privatvermietern (Hotels, Gasthäuser, Pensionen, Privatzimmer und Ferienwohnungen), nachstehend einheitlich "Gastgeber“ genannt, in der Verbandsgemeinde Trier-Land entsprechend dem aktuellen Angebot. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Gastgeber zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber und die Vermittlungstätigkeit der Deu-Lux TI. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

Stellung der Deu-Lux TI; Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen

1.1. Für alle Vertragsabschlüsse gilt:

a) Die Deu-Lux TI ist Betreiberin der jeweiligen Internetauftritte bzw. Herausgeberin entsprechender Gastgeberverzeichnisse, Kataloge, Flyer oder sonstiger Printmedien und Onlineauftritte, soweit sie dort als Herausgeberin/Betreiberin ausdrücklich bezeichnet ist.

b) Soweit die Deu-Lux TI weitere Leistungen der Gastgeber (Unterkunft, Verpflegung und eigene Nebenleistungen des Gastgebers) vermittelt, die keinen erheblichen Anteil am Gesamtwert der Leistungen des Gastgebers ausmachen und weder ein wesentliches Merkmal der Leistungszusammenstellung des Gastgebers oder der Deu-Lux TI selbst darstellen noch als solches beworben werden, hat die Deu-Lux TI lediglich die Stellung eines Vermittlers.

c) Die Deu-Lux TI hat als Vermittler die Stellung eines Vermittlers bzw. Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der Deu-Lux TI vorliegen.

d) Unbeschadet der Verpflichtungen der Deu-Lux TI als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der Deu-Lux TI) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die Deu-Lux TI im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach b) oder c) weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Gastaufnahmevertrages. Die Deu-Lux TI haftet daher nicht für die Angaben des Gastgebers zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel.

1.2. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Gastaufnahmeverträge, bei denen Buchungsgrundlage das von der Deu-Lux TI herausgegebene Gastgeberverzeichnis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage der entsprechenden Angebote im Internet.

1.3. [33]Den Gastgebern bleibt es vorbehalten, mit dem Gast im Einzelfall andere Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren oder Regelungen, die von den nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen abweichen oder diese ergänzen.

Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern; Hinweis zum Widerrufsrecht

Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener unverbindlicher Auskunft des Gastgebers über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit, dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungserläuterungen), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder per E-Mail erfolgen.

Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers oder der Deu-Lux TI als dessen Vertreter zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind.

[34]Entsprechend den gesetzlichen Verpflichtungen wird der Gast darauf hingewiesen, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Ziff. 9 BGB) bei Gastaufnahmeverträgen, die im Fernabsatz (Briefe, Kataloge, Telefonanrufe, E-Mails, über Mobilfunkdienst versendete Nachrichten (SMS) o.ä.) oder außerhalb von Geschäftsräumen abgeschlossen wurden, kein Widerrufsrecht besteht sondern lediglich die gesetzlichen Regelungen über die Nichtinanspruchnahme von Mietleistungen (§ 537 BGB) gelten (siehe hierzu auch Ziff. 6 dieser Gastaufnahmebedingungen).

Im Regelfall wird der Gastgeber bei mündlichen oder telefonischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages hängt bei solchen Buchungen jedoch nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ab.

Soweit der Gastgeber, bzw. die Deu-Lux TI als dessen Vermittler die Möglichkeit einer verbindlichen Buchung und Vermittlung der Unterkunft im Wege des elektronischen Vertragsabschlusses über eine Internetplattform anbietet, gilt für diesen Vertragsabschluss:

Der Online-Buchungsablauf wird dem Kunden durch entsprechende Hinweise erläutert. [35]Als Vertragssprache steht ausschließlich die deutsche Sprache zur Verfügung.

Der Kunde kann über eine Korrekturmöglichkeit, die ihm im Buchungsablauf erläutert wird, jederzeit einzelne Angaben korrigieren oder löschen oder das gesamte Online-Buchungsformular zurücksetzen.

Nach Abschluss der Auswahl der vom Kunden gewünschten Unterkunftsleistungen und der Eingabe seiner persönlichen Daten werden die gesamten Daten einschließlich aller wesentlichen Informationen zu Preisen, Leistungen, gebuchten Zusatzleistungen und etwa mit gebuchten Reiseversicherungen angezeigt. Der Kunde hat die Möglichkeit, die gesamte Buchung zu verwerfen oder neu durchzuführen.

Mit Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" bietet der Kunde dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Die Betätigung dieses Buttons führt demnach im Falle des Zugangs einer Buchungsbestätigung durch den Gastgeber oder die Deu-Lux TI als Vermittler innerhalb der Bindungsfrist zum Abschluss eines zahlungspflichtigen Gastaufnahmevertrages. Durch die Vornahme der Onlinebuchung und die Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ wird kein Anspruch des Kunden auf das Zustandekommens eines Gastaufnahmevertrages begründet. Der Gastgeber ist frei in der Annahme oder Ablehnung des Vertragsangebots (der Buchung) des Kunden.

Soweit keine Buchungsbestätigung in Echtzeit (die Buchungsbestätigung erfolgt sofort nach Vornahme der Buchung des Gastes durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm) erfolgt, bestätigt der Gastgeber oder die Deu-Lux TI als Vermittler dem Kunden unverzüglich auf elektronischem Weg den Eingang der Buchung. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Buchungsbestätigung dar und begründet keinen Anspruch auf Zustandekommen des Gastaufnahmevertrages entsprechend dem Buchungswunsch des Kunden.

 Der Gastaufnahmevertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden zu Stande, welche der Gastgeber bzw. die Deu-Lux TI als Vermittler dem Kunden in der im Buchungsablauf angegebenen Form per E-Mail, per Fax oder per Post übermittelt.

Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.

[36]Reisevermittler und Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich vom Gastgeber zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunfts- und Leistungsbeschreibung des Gastgebers stehen.

[37]Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von der Deu-Lux TI oder dem Gastgeber herausgegeben werden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.

[38]Unverbindliche Reservierungen

Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit der Deu-Lux TI oder dem Gastgeber möglich.

Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 2. (Vertragsschluss) dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag.

Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung vereinbart, so wird die gewünschte Unterkunft für den Gastgeber verbindlich zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt frei gehalten. Der Gast hat bis zu diesem Zeitpunkt der Deu-Lux TI, bzw. dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht der Deu-Lux TI oder des Gastgebers. Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so kommt mit deren Zugang beim Gastgeber ein für diesen und den Gast rechtsverbindlicher Gastaufnahmevertrag zu Stande.

 Preise und Leistungen, Umbuchungen

4.1. Die in der Buchungsgrundlage (Gastgeberverzeichnis, Angebot des Gastgebers, Internet) angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts Abweichendes angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen, die erst vor Ort gebucht oder in Anspruch genommen werden.

4.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast/Auftraggeber wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

4.3. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich der Unterkunftsart, des An- und Abreisetermins, der Aufenthaltsdauer, der Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der Gastgeber ein Umbuchungsentgelt von € 15,- pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.

 Zahlung

Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der zwischen dem Gast oder dem Auftraggeber und dem Gastgeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Vereinbarung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.

Der Gastgeber kann nach Vertragsabschluss eine Anzahlung verlangen. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 15% des Gesamtpreises der Unterkunftsleistung und gebuchter Zusatzleistungen.

Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Kreditkartenzahlungen und EC-Karten-Zahlungen sind nur möglich, wenn dies vereinbart oder vom Gastgeber allgemein durch Aushang angeboten wird. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung und / oder Restzahlung trotz einer Mahnung des Gastgebers mit angemessener Fristsetzung nicht oder nicht vollständig innerhalb der angegebenen Frist, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag mit dem Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6. dieser Bedingungen zu belasten. Diese Rechte stehen dem Gastgeber nicht zu, wenn der Gast den Zahlungsverzug nicht zu vertreten hat.

 

Rücktritt und Nichtanreise

Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Dies gilt nicht, soweit dem Gast vom Gastgeber im Einzelfall ein kostenloses Rücktrittsrecht eingeräumt wurde und dem Gastgeber die Erklärung des Gastes über die Ausübung dieses kostenlosen Rücktrittsrechts, die keiner bestimmten Form bedarf, fristgerecht zugeht.

Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

[39]Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber unter Berücksichtigung gegebenenfalls nach Ziffer 6.3. anzurechnender Beträge an den Gastgeber vorbehaltlich einer abweichenden vertraglichen Vereinbarung - die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

Bei Ferienwohnungen/Unterkünften
ohne Verpflegung                                                                                                                                                          90%        

Bei Übernachtung/Frühstück                                                                         80%

Bei Halbpension                                                                                                                                              70%

Bei Vollpension                                                                                                                                                              60%

[40]Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass die ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

Der Abschluss einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchkostenversicherung wird dringend empfohlen.

Die Rücktrittserklärung ist aus buchungstechnischen Gründen an die Deu-Lux TI (nicht an den Gastgeber) zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

[41]An- und Abreise

Die Anreise des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 18:00 Uhr zu erfolgen.

Für spätere Anreisen gilt:

Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.

Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 6. entsprechend.

Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 6.4 und 6.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen.

Die Freimachung der Unterkunft des Gastes hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 12:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.

Pflicht des Kunden zur Mängelanzeige, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch den Gastgeber

Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der Deu-Lux TI erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes an den Gastgeber ganz oder teilweise entfallen.

Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Der Gast hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

[42]Für die Mitnahme von Haustieren gilt:

Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Gastgeber in der Ausschreibung diese Möglichkeit vorsieht.

Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet.

Verstöße hiergegen können den Gastgeber zur außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrags berechtigen.

Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 6. dieser Bedingungen.

Haftungsbeschränkung

Die Haftung des Gastgebers aus dem Gastaufnahmevertrag nach § 536a BGB für Schäden, die nicht aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Gastaufnahmevertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Gastgebers beruhen.

Die eventuelle Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die vom Gastgeber bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

[43]Verjährung

Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber aus dem Gastaufnahmevertrag oder der Deu-Lux TI aus dem Vermittlungsvertrag aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers, bzw. der Deu-Lux TI oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber, bzw. der Deu-Lux TI als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag

Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der Deu-Lux TI Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber, bzw. die Deu-Lux TI die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona – Virus)

Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch den jeweiligen Gastgeber stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Reisezeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

11.2. Der Reisende erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von der  Deu-Lux TI bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten und im Falle von auftretenden typischen Krankheitssymptomen den Gastgeber unverzüglich zu verständigen.

11.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Gastes, insbesondere aus § 536 BGB, unberührt.[44]

 Hinweis zu Einrichtungen der Alternativen Streitbeilegung; Rechtswahl und Gerichtsstand

[45]Der Gastgeber und die Deu-Lux TI weisen im Hinblick auf das Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Veröffentlichung dieser Gastaufnahmebedingungen eine Teilnahme für den Gastgeber und die Deu-Lux TI an der Verbraucherstreitbeilegung nicht verpflichtend ist und der Gastgeber sowie die Deu-Lux TI nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung für den Gastgeber und/oder die Deu-Lux TI verpflichtend würde, informieren diese den dementsprechend betroffenen Gast/Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Der Gastgeber und die Deu-Lux TI weisen für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. der Deu-Lux TI findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes, bzw. des Auftraggebers gegen den Gastgeber oder die Deu-Lux TI im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber, bzw. die Deu-Lux TI nur an deren Sitz verklagen.

Für Klagen des Gastgebers, bzw. der Deu-Lux TI gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart.

Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

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Stand dieser Fassung: Oktober 2024

Die nachfolgenden Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Erlebnisse gelten für Verträge über Erlebnisse mit den Anbietern dieser Erlebnisse und deren Vermittlung durch die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information!

Vermittlungs- und Vertragsbedingungen für Erlebnisse

Sehr geehrte Kunden,

die nachfolgenden Vermittlungs- und Vertragsbedingungen regeln einerseits das Rechtsverhältnis zwischen der Deutsch-Luxemburgischen Tourist-Information – nachstehend „Deu-Lux TI[46]“ abgekürzt – und Ihnen – nachstehend „Kunde“ - in Bezug auf die Vermittlungstätigkeit der Deu-Lux TI, andererseits das Rechtsverhältnis zwischen Ihnen und dem von der Deu-Lux TI vermittelten Anbieter der Erlebnisse, nachstehend einheitlich „Erlebnisanbieter“ genannt und „EA“ abgekürzt.  Die Vermittlungs- und Vertragsbedingungen werden, soweit rechtswirksam einbezogen, Inhalt des Dienstleistungsvertrages, der im Falle Ihrer Buchung zwischen Ihnen bzw. dem Auftraggeber und dem Erlebnisanbieter zu Stande kommt. Lesen Sie daher bitte diese Bedingungen vor Ihrer Buchung aufmerksam durch.

1.             Begriffe; Stellung der Deu-Lux TI und des EA; anzuwendende Rechtsvorschriften; Vermittlung von Zusatzleistungen

1.1. Nachfolgend steht der Begriff „Kunde“ sowohl für Einzelkunden, als auch für Kundengruppen.

1.2. Die vorliegenden Geschäftsbedingungen für Erlebnisse gelten für Erlebnisse, Gästeführungen, Touren und Eintrittskarten, die von dem jeweiligen EA angeboten werden, und die gemäß § 651a Abs. 5 Nr. 2 BGB weniger als 24 Stunden dauern und keine Übernachtung umfassen (Tagesreisen) und deren Reisepreis 500 Euro nicht übersteigt. Diese Tagesangebote werden nachfolgend mit „Erlebnisse“ bezeichnet.

1.3. Der EA erbringt die ausgeschriebenen vertraglichen Leistungen als unmittelbarer Vertragspartner des Kunden als selbstständiger Dienstleister. Die Deu-Lux TI ist ausschließlich Vermittler des Vertrages zwischen dem Kunden und dem ausführenden EA, sofern im Einzelfall nicht ausdrücklich die Deu-Lux TI als Anbieter des Erlebnisses benannt ist. Soweit im Zusammenhang mit dem Erlebnis Zusatzleistungen, Transfers, Restaurantleistungen oder andere Leistungen gebucht werden, ist die Deu-Lux TI gleichfalls ausschließlich Vermittler solcher Leistungen.

1.4. Die Deu-Lux TI hat als Vermittler die Stellung eines Anbieters verbundener Reiseleistungen, soweit nach den gesetzlichen Vorschriften des § 651w BGB die Voraussetzungen für ein Angebot verbundener Reiseleistungen der Deu-Lux TI vorliegen.

1.5. Unbeschadet der Verpflichtungen der Deu-Lux TI als Anbieter verbundener Reiseleistungen (insbesondere Übergabe des gesetzlich vorgesehenen Formblatts und Durchführung der Kundengeldabsicherung im Falle einer Inkassotätigkeit der Deu-Lux TI) und der rechtlichen Folgen bei Nichterfüllung dieser gesetzlichen Verpflichtungen ist die Deu-Lux TI im Falle des Vorliegens der Voraussetzungen nach Ziff. 1.3 und 1.4 weder Reiseveranstalter noch Vertragspartner des im Buchungsfalle zu Stande kommenden Vertrags über das Erlebnis. Die Deu-Lux TI haftet daher bei solchen Aufträgen bzw. Führungen nicht für Angaben zu Preisen und Leistungen, für die Leistungserbringung selbst sowie für Leistungsmängel in Zusammenhang mit dem Erlebnis. Dies gilt nicht, soweit die vertraglich vereinbarte Leistung eine Pauschalreise oder ein sonstiges Angebot ist, bei der die Deu-Lux TI unmittelbarer Vertragspartner des Kunden ist[47].

1.6. Eine etwaige Haftung der Deu-Lux TI aus dem Vermittlungsvertrag und aus gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere nach zwingenden Vorschriften über Telemedien und den elektronischen Geschäftsverkehr bleibt hiervon unberührt.

1.7. Auf das Rechtsverhältnis zwischen dem EA und dem Kunden finden in erster Linie die mit dem EA, bzw. der Deu-Lux TI als dessen Vertreter getroffenen Vereinbarungen, ergänzend diese Vermittlungs- und Vertragsbedingungen, hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften über den Dienstvertrag §§ 611 ff. BGB Anwendung. Auf das Vermittlungsverhältnis mit der Deu-Lux TI finden in erster Linie die mit der Deu-Lux TI getroffenen Vereinbarungen, sodann die Bestimmungen über die Vermittlungstätigkeit der Deu-Lux TI in den vorliegenden Vertragsbedingungen und hilfsweise die gesetzlichen Vorschriften des § 675 BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung Anwendung.

1.8. Soweit in zwingenden internationalen oder europarechtlichen Vorschriften, die auf das Vertragsverhältnis mit dem EA bzw. die Vermittlungstätigkeit der Deu-Lux TI anzuwenden sind, nichts anderes zu Gunsten des Kunden bestimmt ist, findet auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis mit dem EA und der Deu-Lux TI ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

2.             Vertragsschluss; Stellung eines Gruppenauftraggebers; Hinweis zum Widerrufsrecht

2.1. Für alle Buchungen von Erlebnissen gilt:

a) Grundlage des Angebots von EA und der Buchung des Kunden sind die Beschreibung des Erlebnisangebots und die ergänzenden Informationen in der Buchungsgrundlage soweit diese dem Kunden bei der Buchung vorliegen.

b) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot von EA vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Leistungen erklärt.

c) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die vertraglichen Verpflichtungen von Mitteilnehmenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Das gleiche gilt entsprechend für Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortliche für die vom Gruppenauftraggeber oder Gruppenverantwortlichen angemeldeten Teilnehmer der Erlebnisse.

2.2. Die nachstehenden Bedingungen gelten ergänzend für Erlebnisse geschlossener Gruppen. Erlebnisse für geschlossene Gruppen im Sinne dieser Bestimmungen sind ausschließlich Gruppenangebote, die von EA als verantwortlichem Anbieter organisiert und über einen Gruppenverantwortlichen bzw. Auftraggeber gebucht und/oder abgewickelt werden, der als Bevollmächtigter für einen bestimmten Teilnehmerkreis handelt und gegenüben dem EA alleinig die Stellung des Kunden einnimmt. Den Auftraggeber trifft in diesem Fall die volle Zahlungspflicht bezüglich der vereinbarten Vergütung oder sonstiger vertraglicher Zahlungsansprüche.

2.3. Der Dienstvertrag über das Erlebnis kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche die Deu-Lux TI als Vertreter des EA vornimmt. Sie bedarf keiner bestimmten Form. Im Regelfall wird die Deu-Lux TI, ausgenommen bei sehr kurzfristigen Buchungen, dem Kunden, bzw. dem Auftraggeber jedoch eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung übermitteln. Bei verbindlichen telefonischen Buchungen ist die Rechtswirksamkeit des Vertrages unabhängig vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung und einer etwa vereinbarten Vorauszahlung.

2.4. Der EA weist darauf hin, dass nach den gesetzlichen Vorschriften (§ 312g Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 BGB), auch wenn der Dienstleistungsvertrag im Fernabsatz oder außerhalb geschlossener Geschäftsräume geschlossen wurde, kein Widerrufsrecht besteht. Die übrigen gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte des Kunden bleiben davon unberührt.

2.5. Bei Buchungen, die über den Internetauftritt des EA, der Tourismusorganisation oder anderer Vermittler erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:

Dem Kunden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetportal erläutert. Dem Kunden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrekturmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.

Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Soweit der Vertragstext im Onlinebuchungssystem gespeichert wird, wird der Kunde bzw. der Auftraggeber über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.

Mit Betätigung des Buttons (der Schaltfläche) „zahlungspflichtig buchen“ (oder vergleichbar eindeutig bezeichnet) bietet der Kunde dem EA den Abschluss des Vertrages über das Erlebnis verbindlich an. Dem Kunden wird der Eingang seiner Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig buchen" begründet keinen Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers auf das Zustandekommen eines Vertrages mit dem EA entsprechend seiner Buchungsangaben. Der EA ist vielmehr frei in ihrer Entscheidung, das Vertragsangebot des Kunden bzw. des Auftraggebers anzunehmen oder nicht.

Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungsbestätigung von dem EA beim Kunden bzw. beim Auftraggeber zu Stande.

Die Buchungsbestätigung erfolgt entweder sofort nach Vornahme der Buchung des Kunden bzw. des Auftraggebers durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig buchen“ durch entsprechende Darstellung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit) oder - nach entsprechender elektronischer Eingangsbestätigung der Buchung des Kunden bzw. Auftraggebers - nach Absendung der Buchung in der angegebenen oder vereinbarten Form schriftlich, per E-Mail oder per Fax.

Im Falle einer sofortigen Buchungsbestätigung in Echtzeit am Bildschirm wird dem Kunden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Dienstvertrages mit dem Gästeführer bzw. des Vermittlungsauftrages an die Deu-Lux TI ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Kunde bzw. der Auftraggeber diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt.

Im Regelfall wird die Deu-Lux TI dem Kunden bzw. dem Auftraggeber zusätzlich zu der am Bildschirm dargestellten Buchungsbestätigung eine zusätzliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax übermitteln. Der Zugang einer solchen zusätzlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ist jedoch gleichfalls nicht Voraussetzung für die Rechtsverbindlichkeit des Dienstvertrages mit dem Gästeführer.

3.             Leistungen, Ersetzungsvorbehalt; abweichende Vereinbarungen; Änderung wesentlicher Leistungen; Dauer von Leistungen; Witterungsverhältnisse

3.1. Die geschuldete Leistung von EA besteht aus der Erbringung der jeweiligen Leistung entsprechend der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen.

3.2. Sofern für eine Leistung eine bestimmte Gruppengröße nicht unter- oder überschritten werden darf, ist dies in der Leistungsbeschreibung angegeben.

3.3. Soweit etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart ist, ist die Durchführung von Erlebnissen nicht durch eine bestimmte Person (z.B. bestimmter Gästeführer) geschuldet. Auch im Falle der Benennung einer bestimmten Person bleibt es vorbehalten, diese im Falle eines zwingenden Verhinderungsgrundes (insbesondere wegen Krankheit) durch eine andere Person zu ersetzen. Kann der EA bei einem vom EA nicht zu vertretenden Verhinderungsgrund keinen Ersatz finden (insbesondere, bei Solostelbständigen), so ist der EA berechtigt, den Rücktritt vom Vertrag zu erklären bzw. den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund zu kündigen. In diesem Fall entfällt jegliche Entgeltpflicht des Kunden. Weitergehende Ansprüche des Kunden insbesondere der Erstattung von Kosten für An- und Abreise sind ausgeschlossen

3.4. Der Umfang der geschuldeten Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den zusätzlich getroffenen Vereinbarungen. Auskünfte und Zusicherungen Dritter oder Vereinbarungen mit diesen (insbesondere Reisebüros, Beherbergungsbetriebe, Beförderungsunternehmen, Restaurationsbetriebe, Museen oder sonstigen Besichtigungsstätten) zum Umfang der vertraglichen Leistungen, die im Widerspruch zu Leistungsbeschreibung oder den mit der Deu-Lux TI und/oder dem EA getroffenen Vereinbarungen stehen, sind für die Deu-Lux TI und den EA nicht verbindlich.

3.5. Änderungen oder Ergänzungen der vertraglich ausgeschriebenen Leistungen bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung mit EA, für die aus Beweisgründen dringend die Textform empfohlen wird.

3.6. Änderungen wesentlicher Leistungen, die von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages abweichen und, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (insbesondere auch Änderungen im zeitlichen Ablauf der jeweiligen Leistungserbringung) und von EA nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Leistung nicht beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Kunden bzw. des Auftraggebers im Falle solcher Änderungen wesentlicher Leistungen bleiben unberührt.

3.7. Angaben zur Dauer von Leistungen sind Circa-Angaben.

3.8. Für Witterungsverhältnisse und deren Auswirkungen auf vereinbarte Leistungen gilt:

a) Soweit im Einzelfall nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, finden die vereinbarten Leistungen bei jedem Wetter statt.

b) Witterungsgründe berechtigen demnach den Kunden, bzw. den Auftraggeber nicht zum kostenlosen Rücktritt bzw. zur Kündigung bezüglich des Vertrages mit EA. Dies gilt nur dann nicht, wenn durch die Witterungsverhältnisse Körper, Gesundheit oder Eigentum des Kunden bzw. der Teilnehmer des Auftraggebers an der Leistung so erheblich beeinträchtigt werden, dass die Durchführung für den Kunden bzw. den Auftraggeber und seine Teilnehmer objektiv unzumutbar ist.

c) Liegen solche Verhältnisse bei Beginn der Leistung vor oder sind vor Leistungsbeginn für dessen vereinbarten Zeitpunkt objektiv zu erwarten, so bleibt es sowohl dem Kunden bzw. dem Auftraggeber und EA vorbehalten, den Vertrag über die Leistung ordentlich oder außerordentlich zu kündigen

d) Im Falle einer solchen Kündigung durch EA bzw. durch die Deu-Lux TI als dessen Vertreter bestehen keine Ansprüche des Kunden bzw. Auftraggebers auf Erstattung von Kosten, insbesondere von Reise- und Übernachtungskosten, es sei denn, dass diesbezüglich vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Kunden bzw. Auftraggebers auf Schadensersatz oder Aufwendungsersatz begründet sind.

4.             Leistungserbringung und Zahlungsmodalitäten

4.1. Die vereinbarten Leistungen schließen die Erbringung der Leistungen und zusätzlich ausgeschriebener oder vereinbarter Leistungen ein.

4.2. Der vereinbarte Preis ist nach Festlegung durch die EA bei Onlinezahlung direkt mit Buchungsabschluss, andernfalls spätestens 14 Tage nach Rechnungsdatum oder nach entsprechender Vereinbarung unmittelbar vor Beginn des Erlebnisgebots zu entrichten.

4.3. Soweit kein vertragliches oder gesetzliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht und EA zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist, gilt:

a) Leistet der Kunde den Leistungspreis bei Vorliegen der Fälligkeitsvoraussetzungen nicht oder nicht vollständig, so ist EA berechtigt, nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung und Ablauf dieser Frist vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden Schadensersatz gem. §§ 280 Abs. 1, 241 Abs. 2 BGB nach Maßgabe nachstehender Ziffer 7 zu fordern, es sei denn, dem Kunden steht zum Zeitpunkt der Fälligkeit ein Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrecht zu oder der Kunde hat den eingetretenen Zahlungsverzug nicht zu vertreten.

b) Ohne vollständige Bezahlung des Leistungspreises besteht kein Anspruch des Kunden auf Inanspruchnahme der Leistungen.

5.             Umbuchungen; Änderungen der Rechnungsanschrift

5.1. Ein Anspruch des Kunden bzw. des Auftraggebers nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des Termins der Leistung, der Uhrzeit, des Ausgangs- und des Zielortes der Leistung (Umbuchung) besteht nicht. Auf Wunsch des Kunden bzw. des Auftraggebers kann geprüft werden, ob eine Umbuchung dennoch möglich ist. Die Umbuchungsanfrage wird nur in Textform entgegengenommen.

5.2. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend einer Änderung der Rechnungsanschrift, für die ein Bearbeitungsentgelt von [48]€ 25,- pro Änderungsvorgang erhoben werden kann.

6.             Nichtinanspruchnahme von Leistungen

6.1. Nehmen der Kunde bzw. der Auftraggeber die vereinbarten Leistungen, ohne dass dies von EA zu vertreten ist, insbesondere durch Nichterscheinen zur jeweiligen Leistungserbringung ohne Kündigung des Vertrages, ganz oder teilweise nicht in Anspruch, obwohl EA zur Leistungserbringung bereit und in der Lage ist, so besteht kein Anspruch auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

6.2. Für die vereinbarte Vergütung gilt die gesetzliche Regelung (§ 615 S. 1 und 2 BGB):

a) Die vereinbarte Vergütung ist zu bezahlen, ohne dass ein Anspruch auf Nachholung der Leistung besteht.

b) EA hat sich jedoch auf die Vergütung ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen sowie eine Vergütung, die EA durch eine anderweitige Verwendung der vereinbarten Dienstleistungen erlangt oder zu erlangen böswillig unterlässt.

7.             Rücktritt von EA wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

7.1. EA kann bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl nach Maßgabe folgender Regelungen zurücktreten:

a) Die Mindestteilnehmerzahl und der späteste Zeitpunkt des Rücktritts durch EA muss in der konkreten Leistungsausschreibung oder, bei einheitlichen Regelungen für bestimmte Arten von Erlebnissen, in einem allgemeinen Hinweis oder einer allgemeinen Leistungsbeschreibung deutlich angegeben sein.

b) EA hat die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist in der Buchungsbestätigung deutlich anzugeben oder dort auf die entsprechenden Angaben in der Leistungsbeschreibung zu verweisen.

c) EA ist verpflichtet, dem Kunden gegenüber, die Absage des Erlebnisangebots unverzüglich zu erklären, wenn feststeht, dass das Erlebnis wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird.

d) Im Falle einer vereinbarten Mindestteilnehmerzahl kann mit Buchung eine in der Ausschreibung angegebene Anzahlung zur Zahlung fällig werden, die Rest- oder Gesamtzahlung wird mit Bestätigung der Durchführung zahlungsfällig.

7.2. Wird das Erlebnis aus diesem Grund nicht durchgeführt, erhält der Kunde auf das Erlebnis geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

8.             Kündigung und Rücktritt durch den Kunden bzw. den Auftraggeber

8.1. Der Kunde bzw. der Auftraggeber können den Vertrag mit EA nach Vertragsabschluss kündigen. Die Kündigung bedarf keiner bestimmten Form. Eine Kündigung in Textform wird jedoch dringend empfohlen. Für die vorstehenden Frist ist der Zugang der Kündigungserklärung des Kunden bzw. des Auftraggebers bei der Deu-Lux TI zu deren veröffentlichten und/oder mitgeteilten Geschäftszeiten maßgeblich. Kündigungserklärungen sind ausschließlich an die Deu-Lux TI als Vertreter des EA zu richten[49].

8.2. Kündigt der Kunde bzw. Auftraggeber oder nimmt er Leistungen ohne Kündigungserklärung - insbesondere durch Nichterscheinen - nicht in Anspruch, so kann EA den Leistungspreis für die vorgehaltenen Leistungen und die damit verbundenen Aufwendungen verlangen.

8.3. Die Stornierungsgebühren ergeben sich aus den ausdrücklichen Festlegungen in der Ausschreibung des Erlebnisangebots des EA. Soweit vom EA in der Ausschreibung des Erlebnisangebots keine anderweitige ausdrückliche Festlegung getroffen ist, werden Stornierungsgebühren in Höhe von 100% des Gesamtpreises fällig. Ziffer 6.2.b) gilt entsprechend.

8.4. Soweit auf Grundlage der vom EA festgelegten Stornierungsbedingungen zu Gunsten des Kunden im Falle des Rücktritts bzw. Kündigung eine anteilige Rückzahlung fällig ist, erfolgt eine ggfls. fällige anteilige Rückzahlung von bereits geleisteten Zahlungen ausschließlich durch den EA. Vermittler von EA mit Inkassovollmacht sind ausdrücklich nicht berechtigt oder verpflichtet, im Namen und auf Rechnung des EA Rückzahlungen zu leisten.

8.5. Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, EA nachzuweisen, dass EA überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, als die geforderte Entschädigung.

8.6. Durch die vorstehenden Kündigungsregelungen bleiben gesetzliche oder vertragliche Kündigungsrechte des Kunden im Falle von Mängeln der Dienstleistungen von EA sowie sonstige gesetzlichen Gewährleistungsansprüche unberührt.

9.             Haftung von EA; Versicherungen

9.1. Für die Haftung der Deu-Lux TI wird auf Ziffer 1.6. ff. dieser Bedingungen verwiesen.

9.2. EA haftet unbeschränkt, soweit

-              der Schaden aus der Verletzung einer wesentlichen Pflicht von EA resultiert, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht oder deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet oder

-              der Schaden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Kunden resultiert.

Im Übrigen ist die Haftung von EA beschränkt auf Schäden, die von EA oder den Erfüllungsgehilfen von EA vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.

9.3. EA haftet nicht für Leistungen, Maßnahmen oder Unterlassungen von Beherbergungs- und Verpflegungsbetrieben, oder sonstigen Anbietern, die anlässlich der Leistung besucht werden, es sei denn, dass für die Entstehung des Schadens eine schuldhafte Pflichtverletzung von EA ursächlich oder mitursächlich war.

9.4. Die vereinbarten vertraglichen Leistungen enthalten Versicherungen zu Gunsten des Kunden bzw. des Auftraggebers nur dann, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Dem Kunden bzw. dem Auftraggeber wird der Abschluss einer Leistungsrücktrittskostenversicherung ausdrücklich empfohlen.

10.           Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

10.1. EA kann den Dienstleistungsvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde ungeachtet einer Abmahnung von EA nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

10.2. Kündigt EA, so behält EA den Anspruch auf den Leistungspreis; EA muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die EA aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt.

11.           Obliegenheiten des Kunden

11.1. Der Kunde bzw. der Beauftragte des Gruppenauftraggebers ist verpflichtet, etwaige Mängel der vereinbarten Leistungen sofort gegenüber dem EA anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Etwaige sich aus mangelhaften oder unvollständigen Leistungen des EA ergebenden Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn diese Rüge unverschuldet unterbleibt.

11.2. Der Kunde bzw. der Auftraggeber ist gehalten, bei der Buchung oder rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin des Erlebnisses eine Mobilfunknummer anzugeben, unter der mit ihnen im Falle außergewöhnlicher Ereignisse Kontakt aufgenommen werden kann. Die Deu-Lux TI wird dem Kunden, bzw. einer benannten Person im Regelfall ebenfalls eine entsprechende Mobilfunknummer des ausführenden EA mitteilen.

11.3. Vereinbarte Leistungszeiten sind pünktlich einzuhalten. Sollte sich der Kunde verspäten, so ist er verpflichtet, diese Verspätung dem Anbieter der Erlebnisleistung spätestens bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Leistung mitzuteilen und den voraussichtlichen Zeitpunkt des verspäteten Eintreffens zu benennen. Der EA kann einen verspäteten Beginn der Erlebnisleistung ablehnen, wenn die Verschiebung objektiv unmöglich oder unzumutbar ist, insbesondere wenn dadurch darauffolgende Leistungen oder anderweitige zwingende geschäftliche oder private Termine des Anbieters nicht eingehalten werden können. Verschiebungen von mehr als 30 Minuten berechtigen den Anbieter generell zur Absage der Erlebnisleistung. In diesem Fall gilt für den Vergütungsanspruch des Anbieters die Regelung in Ziff. 6 dieser Bedingungen entsprechend.

11.4. Zu einem Abbruch, bzw. einer Kündigung des Erlebnisses nach Leistungsbeginn ist der Kunde bzw. Auftraggeber nur dann berechtigt, wenn die Leistung des EA erheblich mangelhaft ist und diese Mängel trotz entsprechender Mängelrüge nicht abgestellt werden. Im Falle eines nicht gerechtfertigten Abbruchs, bzw. einer Kündigung besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Gewährleistungsansprüche des Kunden im Falle einer mangelhaften Durchführung der Erlebnisleistung bleiben hiervon unberührt.

12.           Besondere Obliegenheiten der Gäste in Bezug auf Erlebnisse unter freiem Himmel

12.1. Es obliegt dem Kunden, sich vor der Buchung und vor Inanspruchnahme der Erlebnisleistungen zu informieren, ob diese für ihn unter Berücksichtigung seiner persönlichen gesundheitlichen Disposition geeignet sind.

12.2. Weder der EA noch die Deu-Lux TI schulden diesbezüglich ohne ausdrückliche Vereinbarung eine besondere, insbesondere auf den jeweiligen Kunden abgestimmte, medizinische Aufklärung oder Belehrung.

12.3. Der EA bzw. dessen Erfüllungsgehilfen (Guides etc.) können den Kunden bei begründeten Anzeichen, dass die Erlebnisleistungen den Kunden überfordern könnten, ganz oder teilweise ausschließen, wenn der Kunde sich oder andere hierdurch zu gefährden droht. Ziffer 6 gilt entsprechend.

12.4. Für den Fall, dass der Kunde wegen einer nicht vom EA verschuldeten Verletzung oder Erkrankung oder auf eigenen Wunsch ausscheidet oder abbricht, gelten ebenso die Regelungen gem. Ziffer 6.

12.5. Den Kunden wird das Tragen von Kleidung empfohlen, welche für die Erlebnisleistung geeignet ist und vor starker Sonneneinstrahlung, Regen oder Wind schützt. Auch wird die Mitnahme von Wechselkleidung empfohlen. Erscheint der Kunde in an das Erlebnis nicht angepasster Kleidung oder Schuhwerk, behält sich der EA vor, den Kunden aus Sicherheitsgründen von der Erlebnisleistung ganz oder teilweise auszuschließen

13.           Besondere Obliegenheiten der Kunden in Bezug auf Erlebnisse mit körperlicher Aktivität (z.B. Wanderführungen, Angebote mit Fahrrad, Segway o.ä.[50])

13.1. Für Erlebnisse mit körperlicher Aktivität gilt Ziffer 12 entsprechend.

13.2. Trotz Begleitung der Erlebnisse durch einen Guide, erfordern die Erlebnisse ein hohes Maß an Eigenverantwortung des Kunden.

13.3. Den Kunden wird das Tragen von Kleidung empfohlen, welche für die Erlebnis geeignet ist und vor starker Sonneneinstrahlung, Regen oder Wind schützt. Auch wird die Mitnahme von Wechselkleidung empfohlen. Erscheint der Kunde in nicht angepasster Kleidung oder Schuhwerk, behält sich der Anbieter der Erlebnisse vor, den Kunde aus Sicherheitsgründen von dem Erlebnis ganz oder teilweise auszuschließen

13.4. Anweisungen der Guides ist vor und während der Erlebnisse Folge zu leisten. Verkehrsregeln sind einzuhalten und Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer stets zu nehmen.

13.5. Bei körperlich aktiven Erlebnissen auf Gewässern ist Nichtschwimmern die Teilnahme nicht gestattet.

13.6. Es bleibt dem EA vorbehalten, die geplanten Erlebnisse nach den Kenntnissen der teilnehmenden Kunden, nach deren technischen und konditionellen Voraussetzungen oder wegen unvorhergesehener Umstände im Rahmen der dem EA obliegenden Fürsorge- und Verkehrssicherungspflichten abzuändern.

13.7. Zu vorgenannten unvorhergesehenen Umständen im Rahmen von Gefahren bei Erlebnissen zählen insbesondere, aber nicht ausschließlich: Extreme Wetterverhältnisse oder Rückkehr wegen Verletzungen, Krankheit oder Erschöpfung eines teilnehmenden Kunden.

14.           Besondere Regelungen im Zusammenhang mit Pandemien (insbesondere dem Corona-Virus)

14.1. Die Parteien sind sich einig, dass die vereinbarten Leistungen durch EA stets unter Einhaltung und nach Maßgabe der zum jeweiligen Leistungszeitpunkt geltenden behördlichen Vorgaben und Auflagen erbracht werden.

14.2. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, dass im Rahmen dieser Vereinbarung ein Kündigungsrecht aufgrund höherer Gewalt oder erheblicher Leistungsänderungen aufgrund behördlicher Auflagen zur Durchführung von Erlebnisangeboten ausgeschlossen ist, soweit die angebotenen Erlebnisse nicht allgemein zum Leistungszeitpunkt behördlich verboten sind.

14.3. Der Kunde erklärt sich einverstanden, angemessene Nutzungsregelungen oder -beschränkungen von EA bei der Inanspruchnahme von Leistungen zu beachten.

14.4. Der Vertrag wird ausdrücklich unter dem Rücktrittsvorbehalt des EA vereinbart, dass die vereinbarte Maximalanzahl der Teilnehmer zum Zeitpunkt der Leistungserbringung nach denen für die Erlebnisangebote geltenden behördlichen Auflagen jederzeit zulässig ist.

14.5. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben etwaige Gewährleistungsrechte des Kunden unberührt.[51]

©[52] Urheberrechtlich geschützt, TourLaw - 2024

Stand dieser Fassung: Oktober 2024

Anbieter der jeweiligen Erlebnisse ist der im Angebot genannte Erlebnisanbieter[53].

Vermittlerin der Erlebnisse ist:

Deu-Lux TI

 

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für Angebote im Onlineshop
der Deutsch-Luxemburgischen Tourist-Information unter (www.lux-trier.info)!

Geschäftsbedingungen für den Online-Shop des der Deutsch-Luxemburgischen Tourist-Information

[54]Sehr geehrte Besucher unseres Online-Shops,

die nachfolgenden Geschäftsbedingungen werden, soweit entsprechend den gesetzlichen Vorgaben rechtswirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen – nachstehend „Kunde“ und der Deutsch-Luxemburgischen Tourist-Information zu Stande kommenden Kaufvertrages bzw. Dienstleistungsvertrages. Bitte lesen Sie diese Geschäftsbedingungen daher vor Ihrer Bestellung sorgfältig durch.

 

Anbieter und Verkäufer der Waren / Dienstleistungen; Begriffsdefinitionen; Geltungsbereich dieser Geschäftsbedingungen; Vertragssprache

Anbieter und Verkäufer der Waren und Dienstleistungen im eigenen Namen, mit dem im Falle des Vertragsabschlusses der Vertrag zu Stande kommt, ist:

Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information

Telefon: +49 6501 602666

E-Mail: info@lux-trier.info

 

Geschäftsführerin: Mareike Brinkmann

Umsatzsteuer-ID-Nr.: DE227501449

Der Anbieter / Verkäufer wird nachfolgend mit „Deu-Lux TI“ abgekürzt.

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Kaufverträge und Dienstleistungsverträge, die von der Deu-Lux TI über die Onlineauftritte der Deu-Lux TI abgeschlossen werden. Zur Vereinfachung wird nachfolgend, soweit nicht anders angegeben, einheitlich von „Kaufvertrag“, „Ware“ und „Verkäufer“ gesprochen, auch wenn Gegenstand des Vertrages eine Dienstleistung ist. Diese Geschäftsbedingungen gelten nicht für Pauschalreiseverträge, Gastaufnahmeverträge über Beherbergungsleistungen, welche von der Deu-Lux TI über diese Internetadresse als eigene Leistung oder als Vermittler einer Reiseleistung bzw. Pauschalreise angeboten werden.

[55]Eintrittskarten, Voucher und Tickets für Veranstaltungen von Drittveranstaltern (nachfolgend einheitlich „Drittveranstaltertickets“ bezeichnet, werden von der Deu-Lux TI im Onlineshop lediglich im Namen und auf Rechnung des jeweiligen Drittveranstalters angeboten und zur Bestellung vermittelt. Der jeweilige Drittveranstalter, der Vertragspartner des Kunden hinsichtlich des Drittveranstaltertickets wird, wird transparent im jeweiligen Angebot des Drittveranstaltertickets genannt. Ergänzend und nachrangig zu den allgemeinen Regelungen des Bestellvorgangs in diesen Geschäftsbedingungen gelten für die vermittelten Drittveranstaltertickets die Vermittlungsbedingungen der Deu-Lux TI, welche hier[56] eingesehen werden können, mit der Maßgabe, dass im Rahmen der Bestellung im Onlineshop eine ausschließlich elektronische Bestellabwicklung vereinbart ist und die Regelungen über die Vermittlung von Reiseleistungen entsprechend auf Drittveranstaltertickets anzuwenden sind.

Die vorliegenden Geschäftsbedingungen werden dem Kunden im Ablauf der Onlinebestellung angezeigt und können vom Kunden ausgedruckt und in [57]wiedergabefähiger Form mit dem im Buchungsablauf bezeichneten Button gespeichert werden.

„Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. „Unternehmer“ ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen.

Für Verträge mit Unternehmern werden diese Geschäftsbedingungen auch ohne nochmalige ausdrückliche Vereinbarung oder Hinweis Vertragsinhalt für Folgegeschäfte.

Geschäftsbedingungen von Unternehmen als Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen, haben keine Gültigkeit und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde auf diese hinweist und/oder die Deu-Lux TI von diesen Kenntnis erlangt und auch ohne dass die Deu-Lux TI der Geltung dieser Geschäftsbedingungen allgemein oder im Einzelfall widersprechen muss.

[58]Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

Abschluss des Kaufvertrages/ Dienstleitungsvertrages, Speicherung des Vertragstextes

Die Präsentation der Waren und Dienstleistungen im Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Vertragsangebot von der Deu-Lux TI dar, sondern ist lediglich eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden, Waren zu bestellen. Mit der Bestellung der gewünschten Ware nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen gibt der Kunde ein für ihn verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages ab.

 Die [59]Abgabe eines verbindlichen Vertragsangebots durch den Kunden vollzieht sich in folgenden [60]Schritten:

Auswahl der gewünschten Ware

[61]Übernahme der Angaben zur gewünschten Ware in den Warenkorb

[62]Eingabe der Kundendaten oder Vorname einer Registrierung als Kunde

Eingaben zur Zahlungsweise

[63]Zusammenfassende Darstellung aller Eingaben des Kunden und aller Angaben zur Ware und zu den Zahlungskonditionen

Wiedergabe dieser Geschäftsbedingungen und der Belehrung zum Widerrufsrecht, Einverständniserklärung des Kunden zur Geltung dieser Geschäftsbedingungen und Bestätigung der Kenntnisnahme der Widerrufsbelehrung durch den Kunden

Verbindliche Bestellung und Übermittlung des verbindlichen Vertragsangebots des Kunden durch Betätigung des Buttons [64]„zahlungspflichtig bestellen“

Übermittlung der Eingangsbestätigung der Bestellung an den Kunden

[65]Der Kunde kann vor Abschluss der Bestellung durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" der in dem von ihm verwendeten Internet-Browser enthaltenen „Zurück-Taste“ bzw. den im Bestellablauf erläuterten Funktionalitäten seine Eingaben berichtigen oder den Bestellvorgang abbrechen. Ein Abbruch des Bestellvorgangs ist auch jederzeit durch Schließen des jeweiligen Internet-Browsers möglich.

[66] Die Deu-Lux TI wird dem Kunden bei elektronischen Bestellungen den Eingang seiner Bestellung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigen. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Vertragsangebots des Kunden dar, führt somit noch nicht zum Abschluss des Kaufvertrages und begründet keinen Anspruch des Kunden auf das Zustandekommen eines Kaufvertrages entsprechend seinen Wünschen und seiner Bestellung.

An sein durch Betätigung des Buttons "zahlungspflichtig bestellen" abgegebenes Vertragsangebot ist der Kunde [67]drei Werktage gebunden, soweit im Einzelfall keine andere Frist für die Annahme des Angebots durch die Deu-Lux TI vereinbart ist.

Der Vertrag kommt rechtsverbindlich entweder dadurch zu Stande, dass dem Kunden innerhalb der Bindungsfrist in Textform die Auftragsbestätigung von der Deu-Lux TI zugeht [68]oder durch Zugang der bestellten Ware beim Kunden innerhalb dieser Frist bzw. Beginn der Ausführung der Dienstleistungen.

Der [69]Vertragstext der Bestellung wird von der Deu-Lux TI gespeichert. Er kann vom Kunden entsprechend den im Bestellvorgang angegebenen Funktionalitäten jederzeit aufgerufen und eingesehen werden.

Preise, Versandkosten

Alle im Onlineshop angegebenen Preise sind Endpreise und beinhalten die gesetzliche Mehrwertsteuer. Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung angegebenen Preise. Diese enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer.

Preisänderungen und Irrtumsanfechtungen sind nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten.

Bei Verlagserzeugnissen, die der Preisbindung unterliegen, gelten die vom Verlag gültigen Verkaufspreise zum Zeitpunkt der Lieferung.

[70]Versandkosten fallen wie folgt an:

Bei Bestellungen bis zu einem Wert     von 500gr-             in Höhe von € 7

Die [71]Kosten für vom Kunden gewünschte besondere Zustellungsarten und Eilzustellungen trägt der Kunde.

Bei [72]Lieferungen in das Ausland fallen, unabhängig davon, in welches Land die Lieferung erfolgt, pauschale Versandkosten in Höhe von € (…) an.

[73]Soweit der Kunde von einem bestehenden Widerrufsrecht Gebrauch macht, hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten Ware entspricht.

Lieferung, Lieferzeit

4.1. Die Lieferungen erfolgen an die angegebene Adresse. Eine Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands. [74]Lieferungen ins Ausland sind nicht möglich.

4.2. Soweit Vorkasse vereinbart ist, versendet die Deu-Lux TI die Ware nicht vor Zahlungseingang.

4.3. Die Frist für die Lieferung[75]  beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach der Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. Zahlungsdienstleistungsunternehmen durch den Kunden bzw. bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Lieferort gesetzlichen Feiertag, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.

Zahlung, Eigentumsvorbehalt

Die Bezahlung der Waren erfolgt [76]wahlweise per Nachnahme, Kreditkarte, (SEPA-)Lastschrift, Vorkasse, PayPal oder auf Rechnung. Die Deu-Lux TI behält sich das Recht vor, im Einzelfall bestimmte Zahlungsarten auszuschließen. Eine Bezahlung durch Übersendung von Bargeld oder Schecks ist nicht möglich.

Bei [77]Zahlung per Kreditkarte erfolgt die Abbuchung nach dem Versand der Ware. Die Deu-Lux TI akzeptiert Kreditkarten[78] Bei Zahlung per Lastschrift erfolgt die Abbuchung nach dem Versand der Ware.

Bei Zahlung auf Rechnung ist der Kunde verpflichtet, den Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware ohne jeglichen Abzug zu begleichen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die Gutschrift auf dem angegebenen Konto von der Deu-Lux TI.

Bei Zahlung per Vorkasse hat der Kunde den Rechnungsbetrag ohne jeden Abzug unter Angabe des Verwendungszwecks (Rechnungs- und/oder Auftragsnummer) innerhalb von 7 Tagen nach Zugang der Auftragsbestätigung entsprechend Ziff. 2.6 dieser auf das angegebene Konto zu überweisen Erfolgt die Gutschrift nicht innerhalb der angegebenen Frist obwohl die Deu-Lux TI zur ordnungsgemäßen Lieferung der Ware bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht des Kunden besteht, kann die Deu-Lux TI nach Mahnung mit angemessener Fristsetzung nach Ablauf der Frist den Rücktritt vom Vertrag erklären.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von der Deu-Lux TI.

Ab einer 2. Mahnung und im Falle von Rückbelastungen bei Kreditkartenzahlungen oder Rücklastschriften bei Abbuchungen kann die Deu-Lux TI ein pauschales Bearbeitungsentgelt von €25 mit der Maßgabe verlangen, dass eine Forderung von der Deu-Lux TI auf Ersatz eines weitergehenden Schadens nicht ausgeschlossen ist und dem Kunden vorbehalten bleibt, gegenüber der Deu-Lux TI den Nachweis zu führen, dass der Deu-Lux TI kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als das geltend gemachte pauschale Bearbeitungsentgelt entstanden ist. Bei Rückbelastungen von Rücklastschriften und Kreditkartenbelastungen sind in jedem Fall zusätzlich nachgewiesene Bankgebühren und Gebühren der Kreditkartenorganisationen als Verzugsschaden zu ersetzen.

[79]Widerrufsrecht

Soweit der Kunde Verbraucher ist, steht ihm entsprechend den gesetzlichen Vorschriften ein Widerrufsrecht zu.

Das Widerrufrecht ist ausgeschlossen

bei der Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,

bei der Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,

bei Verträgen zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

bei der Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,

vorbehaltlich des Satzes 2 des § 312g Abs. 2 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht,

bei der Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,

Auf die nachfolgende und zusätzlich unter dem Link Belehrung über das Widerrufsrecht abrufbare Widerrufsbelehrung wird hingewiesen.

Gewährleistung

Für [80]Verträge mit Verbrauchern gelten für alle im Shop angebotenen Waren und Dienstleistungen die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.

Für Verträge mit Kunden, die Unternehmen sind, gilt:

Rechte wegen offensichtlicher Mängel der Ware einschließlich offensichtlicher Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit der Lieferung bestehen nur, wenn der Kunde den Mangel zwei Wochen nach Empfang oder Ablieferung gegenüber der Deu-Lux TI in Textform unter der in der Rechnung/im Lieferschein angegebenen Adresse rügt. Für die Einhaltung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

Beanstandete Ware ist auf Verlangen frachtfrei zurückzugeben. Erweist sich die Beanstandung als berechtigt, erhält der Kunde die Fracht- oder sonstigen Transportkosten erstattet.

Für alle sonstigen während der gesetzlichen Gewährleistungsfrist auftretenden Mängel der Kaufsache gelten nach Wahl des Kunden die gesetzlichen Ansprüche auf Nachbesserung, Mängelbeseitigung, Neulieferung sowie, bei Vorliegenden der besonderen gesetzlichen Voraussetzungen, die weitergehenden Ansprüche auf Minderung und/oder Schadensersatz.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 1 Jahr.

[81]Haftung von der Deutsch-Luxemburgischen Tourist-Information

Die Deu-Lux TI haftet für Mängel und Lieferverzug

in voller Schadenshöhe bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit,

dem Grunde nach bei jeder schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,

außerhalb solcher Pflichten dem Grunde nach auch für Vorsatz und grobes Verschulden einfacher Erfüllungsgehilfen,

der Höhe nach in den Fällen gem. b) und c) nur auf Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens

Die Haftung wegen Vorsatz, Garantie, Arglist und für Personenschäden sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von diesen Bestimmungen unberührt.

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch die Deu-Lux TI, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet die Deu-Lux TI stets unbeschränkt

• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung

• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder

• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten), durch leichte Fahrlässigkeit von der Deu-Lux TI, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

Datenschutz; Speicherung, Löschung und Korrektur von Kundendaten; Auskunft über gespeicherte Daten

Bei Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages/ Dienstleitungsvertrages werden von der Deu-Lux TI Daten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen erhoben, gespeichert und verarbeitet. Mehr zu Ihren Rechten erfahren Sie in der Datenschutzerklärung unter https://www.lux-trier.info/datenschutz

Beim [82]Besuch des Onlineshops von der Deu-Lux TI werden die aktuell vom PC des Kunden verwendete IP-Adresse protokolliert.

Die personenbezogenen Daten des Kunden werden nur zur Korrespondenz mit dem Kunden und nur zum Zwecke der Abwicklung der Bestellung verwendet und verarbeitet. Diese Daten werden nur an ein etwa mit der Lieferung beauftragtes Versandunternehmen weitergegeben, soweit dies zur Lieferung der Waren notwendig ist. Zur Abwicklung der Zahlung werden die Zahlungsdaten an die bezogene Bank weitergegeben.

Die [83]Speicherung der Daten erfolgt, soweit keine anderweitige ausdrückliche Zustimmungserklärung des Kunden für künftige Verwendungen erfolgt ist, nur bis zum Abschluss der Abwicklung der Bestellung bzw. einer eventuellen Rückabwicklung. Soweit handelsrechtliche oder steuerliche Aufbewahrungsfristen für bestimmte Daten, insbesondere Auftragsbestätigungen und Rechnungen, zu beachten sind, kann die Dauer der Speicherung darüber hinaus erfolgen und bis zu zehn Jahren betragen.

Dem Kunden steht das Recht zu, jederzeit die Löschung, Korrektur oder Sperrung seiner Daten zu verlangen oder einen Widerruf einer Einwilligung zu erklären. Der Kunde hat jederzeit Anspruch auf Auskunft über alle personenbezogenen Daten, die über ihn gespeichert sind. Mehr zu den Rechten des Kunden als Betroffener, können in der Datenschutzerklärung von der Deu-Lux TI hier eingesehen werden: https://www.lux-trier.info/datenschutz. Entsprechende Anforderungen für Auskunft, Löschung, Korrektur oder Berichtigung sind an die Deu-Lux TI unter der in Ziffer 1.1 angegebenen Anschrift und Kommunikationsdaten zu richten.

Anzuwendendes Recht, Gerichtsstand, Hinweise zur Verbraucherstreitbeilegung; Sonstiges

Auf das gesamte Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Deu-Lux TI und dem Kunden findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Gegenüber einem Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen des Staates, in dem er seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, eingeschränkt oder ausgeschlossen werden.

Ist der Kunde nicht Verbraucher, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Rechtsstreitigkeiten aus dem Rechts- und Vertragsverhältnis zwischen der Deu-Lux TI und dem Kunden der Sitz von der Deu-Lux TI.

Die Deu-Lux TI weist im Hinblick auf das [84]Gesetz über Verbraucherstreitbeilegung darauf hin, dass bei Veröffentlichung dieser AGB eine Teilnahme für die Deu-Lux TI an der Verbraucherstreitbeilegung nicht verpflichtend ist und die Deu-Lux TI nicht an einer freiwilligen Verbraucherstreitbeilegung teilnimmt. Sofern und soweit eine Verbraucherstreitbeilegung zukünftig für die Deu-Lux TI verpflichtend würde, informiert die Deu-Lux TI die dementsprechend betroffenen Verbraucher hierüber in geeigneter Form. Die Deu-Lux TI weist für alle Verträge, die im elektronischen Rechtsverkehr geschlossen wurden, auf die europäische Online-Streitbeilegungs-Plattform https://ec.europa.eu/consumers/odr/ hin.

Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen oder sonstiger Vereinbarungen im Rahmen des Kaufvertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages insgesamt nicht. Die Regelung in § 306 Abs. 3 BGB bleibt unberührt.

© urheberrechtlich geschützt; TourLaw - Noll | Hütten | Dukic Rechtsanwälte, München | Stuttgart 2024

Stand dieser Fassung: Oktober 2024

 

Widerrufsbelehrung bei Kauf von Waren

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw.[85] hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information, Moselstr. 1, 54308 Langsur-Wasserbilligerbrück – Tel.-Nr.: +49 6501 602666 – Email: info@lux-trier.info]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

 

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware. Die [86]Kosten der Rücksendung der nicht-paketversandfähigen Ware werden auf höchstens etwa € [87]75,- geschätzt.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Widerrufsbelehrung bei einem Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns [Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information, Moselstr. 1, 54308 Langsur-Wasserbilligerbrück – Tel.-Nr.: +49 6501 602666 – Email: info@lux-trier.info]

mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster eines Widerrufsformulars

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

An

[Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information, Moselstr. 1, 54308 Langsur-Wasserbilligerbrück – E-Mail: info@lux-trier.info]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden

Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

 

[1] Dies

[2] Die Eingangsbestätigung ist eine gesetzliche Vorgabe, siehe § 312 Abs. I Nr. 3 BGB. Bei der Formulierung der Eingangsbestätigung ist darauf zu achten, dass die Formulierung der Eingangsbestätigung nicht als Bestätigung eines Vermittlungsauftrags verstanden werden kann.

[3] Eine Teilnahme an der Verbraucherstreitbeilegung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Wenn der Verwender freiwillig an einer Verbraucherstreitbeilegung teilnehmen möchte, ist der Absatz entsprechend umzuformulieren.

[4] Wichtiger Hinweis: Die Inkassoberechtigung der Region oder des Stützpunkts besteht nur, wenn sie vorab mit dem vermittelten Unternehmen vereinbart wurde, sie ergibt sich nicht direkt aus dem Gesetz.

[5] Die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen regeln eine Insolvenzabsicherung der Tourismusstelle durch eine Versicherung. Auch öffentlich rechtlich getragene Tourismusstellen und Ämter und Eigenbetriebe sind zur Insolvenzabsicherung verpflichtet. Die Variante einer Absicherung durch die vollständige Zahlungsabwicklung über ein sog. „insolvenzfestes Treuhandkonto“, wie im *-Hinweis zu Anlage 16 und 17 zu Artikel 251 § 2 Satz 1 Nummer 2 EGBGB erwähnt, wurde als Alternative nicht berücksichtigt, da zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information-Bedingungen nach Aussage von zahlreichen Banken und Sparkassen kein am Markt angebotenes Kontomodell die vorgeschriebene Insolvenzfestigkeit der Kundenzahlungen garantieren kann und deshalb ein persönliches Haftungsrisiko der Gesellschafter oder Geschäftsführer bei Zahlungsabwicklung über ein solches Treuhandkonto derzeit nicht ausgeschlossen werden kann.

[6] Dieser Urheberrechtsvermerk ist bitte unbedingt in die Vermittlerbedingungen aufzunehmen und hinsichtlich der Jahreszahl jeweils zu aktualisieren.

[7]  Zu Übersetzungen dieser Reisebedingungen in fremde Sprachen sind unbedingt die Hinweise unter Ziff. 16  der Nutzungsbedingungen und insbesondere unter Z. VI.  der vorstehenden Erläuterungen zu beachten!

[8] Dieser Einleitungssatz ist als sogenannter Verwenderhinweis zwingende Voraussetzung für die rechtswirksame Vereinbarung von Reisebedingungen für Pauschalangebote und sollte deshalb weder gestrichen, noch geändert oder gekürzt werden.

[9] Das muss geändert werden, wenn die Buchung auch in anderen Sprachen durchgeführt werden kann. Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass Übersetzungsprobleme zu erheblichen rechtlichen Schwierigkeiten bis hin zur Unwirksamkeit des verbindlichen Vertragsabschlusses führen können.  Außerdem sind hierzu unbedingt die Hinweise unter Z. VI. der vorstehenden Erläuterungen zu beachten!

[10] Die Aufnahme dieses Hinweises in die Buchungsgrundlage selbst, insbesondere in „Wichtige Hinweise“ wird dringend empfohlen, da ein Hinweis nur in den Reisebedingungen teilweise als nicht ausreichend angesehen wird.

[11] Die Information muss laut Gesetz in klarer, verständlicher und hervorgehobener (!) Weise erfolgen, das kann z.B. durch eine drucktechnische Hervorhebung erfolgen.

[12] Die bisherige Unterscheidung entfällt, da zukünftig auch öffentlich rechtliche Anbieter zur Insolvenzabsicherung verpflichtet sind.

Tagesreisen die weniger als 24h dauern, keine Übernachtung enthalten und nicht mehr als 500,- kosten, gelten nicht als Pauschalreisen und sind somit auch nicht von den Reisebedingungen umfasst. Bei Reisepreisen von mehr als 500,-  besteht Insolvenzabsicherungspflicht.

[13] Wichtiger Hinweis! Dies ist die einzige legale Möglichkeit diese Verpflichtung zu umgehen und keinen Sicherungsschein aufzugeben. Dann darf aber auch keinerlei Anzahlung oder sonstige Zahlung vor Reiseende gefordert werden, also auch nicht bei der Ankunft oder während des Aufenthalts des Gastes.

[14] Nach der Rechtsprechung ist nur die Empfehlung eines Rücktritts in Textform zulässig. Eine zwingende Schriftform oder eine entsprechende Sollvorschrift ist unzulässig.

[15] Diese Definition der unvermeidbaren und außergewöhnlichen Umstände ist in § 651h Abs. 3 S. 2 BGB enthalten. Das Vorliegen solcher Umstände ist im Einzelfall zu prüfen.

[16] Nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, die auch auf das neue Reiserecht anzuwenden sein wird,  müssen Prozentsätze in Stornokostenregelungen den konkreten betriebswirtschaftlichen Verhältnissen des Reiseveranstalters, dessen Kalkulation und dessen vertraglichen Beziehungen zu seinen Leistungsträgern entsprechen. Die hier eingesetzten Werte (zeitliche Staffelung / Prozentsätze) sind also lediglich Beispielswerte. Sie stellen ausdrücklich keine Empfehlung der Deutsch-Luxemburgischen Tourist-Information bzw. der Urheber dar. Die Festlegung der entsprechenden Prozentsätze muss eigenverantwortlich durch jeden Verwender selbst erfolgen.

[17] Diese, erfahrungsgemäß allgemein sehr unbeliebte, Klausel ist nach den gesetzlichen Regelungen zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit der kompletten Stornokostenregelung. Diese Klausel darf also keinesfalls geändert, gekürzt oder gestrichen werden.

[18] Die Deutsch-Luxemburgische Tourist-Information und die Urheber dürfen auch hier keinen konkreten Wert (mehr) einsetzen bzw. empfehlen. Zu berücksichtigen ist, dass die Höhe dieses Betrages in einer angemessenen Relation zur Höhe des Reisepreises stehen muss. Es ist deshalb davon auszugehen, dass bei dem durchschnittlichen Reisepreis im Inlandstourismus Beträge höher als € 15,- im Regelfall unzulässig sind.

[19] Auch diese Formulierung ist nach der Rechtsprechung zwingende Voraussetzung für die Gültigkeit der Klausel.

[20] Mit den Regelungen unter Ziff. 5 werden gesetzliche Informationspflichten des Reiseveranstalters umgesetzt. Die entsprechenden Klauseln dürfen also nicht geändert, gekürzt oder gestrichen werden.

[21] Auch hier ist eine Schriftform als zwingende Form oder als Sollvorschrift unzulässig!

[22] Die Ausschlussfrist zur Anmeldung von Ansprüchen wurde ersatzlos gestrichen und kann nicht mehr vereinbart werden!

[23] Auch hier ist eine Schriftform als zwingende Form oder als Sollvorschrift unzulässig!

[24] Wenn Pauschalreisen mit solchen Leistungen nicht angeboten werden, kann die komplette Klausel Ziff. 6 entfallen. Für diesen Fall muss unbedingt die Änderung der Durchnummerierung in den nachfolgenden Klauseln beachtet werden!

[25] Die Formulierung dieser Klausel entspricht zwingenden Vorgaben von Gesetz und Rechtsprechung, so dass keine Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen an dieser Klausel vorgenommen werden sollten.

[26] Für die Verwendung dieser Klausel muss unbedingt die Begrifflichkeit verstanden werden: „Rücktritt wegen Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl“ bezieht sich ausschließlich auf Angebote und Reiseverträge, bei denen mit dem Verbraucher/Gast ein rechtswirksamer Vertrag abgeschlossen wird, der Reiseveranstalter sich jedoch vorbehalten will, einen Rücktritt zu erklären, wenn eine ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Klausel gilt also nicht die ist demnach nicht zu verwenden für Pauschalangebote (beispielsweise für Gruppen), die von vornherein nur von oder für eine bestimmten Anzahl von Teilnehmern gebucht werden können.

[27] Auf die Abhängigkeit dieser Frist von der Frist für die Restzahlung des Reisepreises wird nochmals hingewiesen, ebenso auf die entsprechenden Fußnoten bei der Zahlungsklausel.

Zu beachten ist, dass gem. § 651h Abs. 4 BGB nunmehr gesetzliche Mindestfristen in Abhängigkeit zur Reisedauer gelten, die in keinem Fall – auch bei entsprechender Anpassung der Fälligkeit der Restzahlung unterschritten werden dürfen:

„1. für die Pauschalreise haben sich weniger Personen als die im Vertrag angegebene Mindestteilnehmerzahl angemeldet; in diesem Fall hat der Reiseveranstalter den Rücktritt innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist zu erklären, jedoch spätestens

a) 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen,

b) sieben Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und

höchstens sechs Tagen,

c) 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen.“

[28] Wichtiger Hinweis: Verbraucherschützer könnten monieren, dass die Formulierung nahelegt, dass die gesetzlichen Rechte des Kunden aus § 651i BGB durch diese Regelungen ausgehebelt werden sollen. Um ein Abmahnrisiko noch weitergehend zu minimieren, könnte man deshalb ergänzen:

„10.3. Durch die vorstehenden Regelungen bleiben die Rechte des Kunden aus § 651i BGB unberührt.“

[29]Nach dem Urteil des EuGH vom 12.01.2023 (Az. C-396/21 ) in einem Covid-Fall ist die Aufnahme dieses geltungserhaltenden Zusatzes vorsorglich sehr empfehlenswert, weshalb wir nunmehr eine Streichung oder ein Weglassen nicht mehr empfehlen.“

[30] Die Verjährungsklausel ist vollständig entfallen, weil es keinerlei Erleichterungsmöglichkeiten für Reiseveranstalter gegenüber der gesetzlich normierten 2-jährigen Verjährung gibt.

[31] Dieser Hinweis ist gesetzlich zwingend vorgeschrieben und darf keinesfalls geändert, gekürzt oder gestrichen werden.

[32] Auch für diesen Hinweis gilt, dass die entsprechende Verweisung nicht zwingend erforderlich, aber empfehlenswert ist, damit auch insoweit der Verbraucher und potentielle Gast besser nachvollziehen kann, für welche Angebote, hier also Unterkunftsangebote im Gastgeberverzeichnis oder sonstigen Printmedium, diese Gastaufnahmebedingungen gelten.

[33] Diese Ergänzung ist von zahlreichen Regionen und Stützpunkten mit Rücksicht auf die Gastgeber dringend gewünscht worden.

[34] Diese Belehrung ist zur Sicherheit erforderlich. Der Text der Klausel orientiert sich am Gesetzestext und ist deshalb leider so ausführlich und auch nicht besonders leicht verständlich.

[35] Wenn die Buchung auch in anderen Sprachen erfolgen kann, muss diese Formulierung geändert werden. Auch an dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die Verwendung fremder Sprachen zu erheblichen rechtlichen Konsequenzen und auch rechtlichen Nachteilen führen kann und zwar nicht nur bei Übersetzungsproblemen.  Es wird hierzu nochmals auf die Hinweise unter  Ziff. VI. der vorstehenden Erläuterungen hingewiesen.

[36] Die Verwendung dieser Klausel ist nicht zwingend erforderlich, insbesondere wenn in der Vergangenheit entsprechende Probleme nicht aufgetaucht sind.

[37] Die Verwendung dieser Klausel ist nicht zwingend erforderlich, insbesondere wenn in der Vergangenheit entsprechende Probleme nicht aufgetaucht sind.

[38] Wenn von den Gastgebern und/oder der Region bzw. dem Stützpunkt als Vermittler oder Nachweisstelle unverbindliche Reservierungen grundsätzlich nicht oder jedenfalls vom Gastgeber nur in Ausnahmefällen vorgenommen werden, kann diese Klausel insgesamt ersatzlos entfallen.

[39] Wichtiger Hinweis: Es verbreitet sich zunehmend die Methode, Stornokostenregelungen bei Gastaufnahmeverträgen so zu gestalten, wie bei Pauschalreiseverträge bzw. in den Reisebedingungen von Reiseveranstalter, also mit vom Zeitpunkt des Rücktritts abhängigen, aufsteigenden Prozentsätzen. Solche Regelungen in Gastaufnahmebedingungen werden zwar von der Rechtsprechung nicht (mehr) als grundsätzlich unzulässig angesehen, müssen jedoch den rechtlichen Anforderungen genügen! Insbesondere im Zusammenhang mit günstigeren Stornobedingungen im Zuge der Corona-Pandemie wird auf die gesonderte Handreichung der RPT zur Vereinbarung abweichender Stornobedingungen durch den einzelnen Anbieter verwiesen.

[40] Die Verwendung dieser Formulierung ohne Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen ist zwingende Voraussetzung für die Wirksamkeit der gesamten Stornokostenregelung!

[41] Die Verwendung dieser Klausel ist nicht zwingend. Soweit die Region bzw. der Stützpunkt derartige Regelungen der individuellen Vereinbarung zwischen Gastgeber und Gast überlassen will, kann diese Klausel komplett gestrichen werden. Es wird allerdings darauf hingewiesen, dass die Formulierung ausdrücklich ohnehin individuelle abweichende Vereinbarungen zulässt! Die Verwendung der Klausel als „Auffangregelung“ ist daher zu empfehlen.

[42] Wenn die Frage der Mitnahme von Tieren anderweitig, etwa durch Hinweise oder Piktogramme oder sonstige individuellen Angaben des Gastgebers geregelt ist, kann auf diese Klausel gegebenenfalls verzichtet werden.

[43] Auch in Gastaufnahmebedingungen ist die Verwendung einer Verjährungsklausel nicht zwingend erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben. Wird auf die Klausel verzichtet, dann verjähren Ansprüche des Gastes innerhalb der gesetzlichen Fristen. Bei vertraglichen Ansprüchen sind dies dann im Regelfall 3 Jahre.

[44] Hinweis: Verbraucherschützer könnten monieren, dass die Formulierungen dieses Abschnitts nahelegen, dass die gesetzlichen Gewährleistungsechte (insbesondere Minderungsrecht aus § 536 BGB) des Kunden aus dem Beherbergungsvertrag durch diese Regelungen ausgehebelt werden sollen.  Nach dem Urteil des EuGH vom 12.01.2023 (Az. C-396/21 ) in einem Covid-Fall, der eigentlich das Pauschalreiserecht betrifft, aber auch direkt auf einen Beherbergungsvertrag übertragen werden kann, ist die Aufnahme dieses geltungserhaltenden Zusatzes vorsorglich sehr empfehlenswert, weshalb wir nunmehr eine Streichung oder ein Weglassen dieser Ziffer nicht mehr empfehlen.

[45] Dieser Hinweise ist zwingend gesetzlich vorgeschrieben und darf demnach nicht gestrichen oder geändert werden.

[46] Das „Deu-Lux T.I“ ist bitte in allen Texten entsprechend der Erläuterungen unter Abschnitt B Ziffer I Nr. 3 durch die Abkürzung der Region / des Stützpunktes zu ersetzen

[47] Diese Regelung ist einschlägig, falls der Stützpunkt bzw. die Region Erlebnisse im eigenen Namen und auf eigene Rechnung anbietet. In diesem Fall ist der Stützpunkt bzw. die Region in der Ausschreibung als verantwortlicher Anbieter zu benennen. Die Vermittlungsleistung entfällt in diesem Fall und der Stützpunkt bzw. die Region sind als Erlebnisanbieter dann selbst verantwortlich. Die Regelungen dieser AGB gelten dann mit der Maßgabe, dass die Regelungen für den Stützpunkt bzw. die Region als Erlebnisanbieter („EA“) vereinbart werden.

[48] Hier ist ein Entgelt für die Bearbeitung der Umbuchung / Rechnungsänderung festzulegen. Üblich und angemessen dürften grundsätzlich Beträge zwischen 5 und 10 € sein.

[49] Die Regelung des Zugangs bei Deu-Lux T.I ist gesetzlich nicht zwingend aber operativ möglicherweise opportun für DEU-LUX T.I, zumal wenn im Rahmen des Leistungsträgervertrags mit dem Erlebnisanbieter geregelt ist, dass nur DEU-LUX T.I Kundenstornos entgegennehmen darf (um die Provisionsabrechnungen besser kontrollieren zu können.

[50] Aus der beispielhaften Aufzählung ergibt sich natürlich nicht die Notwendigkeit, solche Erlebnisse auch tatsächlich anzubieten.

[51] Hinweis: Verbraucherschützer könnten monieren, dass die Formulierungen dieses Abschnitts nahelegen, dass die gesetzlichen Gewährleistungsechte des Gasts durch diese Regelungen ausgehebelt werden sollen.  Nach dem Urteil des EuGH vom 12.01.2023 (Az. C-396/21 ) in einem Covid-Fall, der eigentlich das Pauschalreiserecht betrifft, aber auch direkt auf einen touristischen Einzelleistungsvertrag wie die Gästeführung übertragen werden kann, ist die Aufnahme dieses geltungserhaltenden Zusatzes vorsorglich sehr empfehlenswert, weshalb wir nunmehr eine Streichung oder ein Weglassen dieser Ziffer 9.5 nicht mehr empfehlen.

[52] Dieser Urheberrechtsvermerk ist bitte unbedingt in die Vermittlerbedingungen aufzunehmen und hinsichtlich der Jahreszahl jeweils zu aktualisieren.

[53] Wichtig für eine rechtswirksame Vermittlung ist die Angabe des Anbieters im jeweiligen Angebot, damit der Gast erkennen kann, mit wem er den Vertrag abschließt. In der Buchungsbestätigung muss dann der Anbieter mit vollständiger Firmierung und mindestens vollständiger Postanschrift genannt sein.

[54]  Für Übersetzungen diese Geschäftsbedingungen in fremde Sprachen wird auf die Hinweise unter Ziff. VI.  der vorstehenden Erläuterungen hingewiesen!

[55] Wenn der Verwender im Onlineshop keine Eintrittskarten, Voucher und Tickets für Veranstaltungen von Drittveranstaltern zum Verkauf anbietet, kann diese Ziffer 1.4 entfallen. Wir empfehlen jedoch, vorsorglich die Ziffer 1.4 beizubehalten, auch wenn derzeit keine Drittveranstaltertickets im Onlineshop angeboten werden, da sich dies erfahrungsgemäß schnell ändern kann und insoweit eine vorsorgliche Regelung nützlich ist.

[56] Hier ist der Link auf die Vermittlungsbedingungen (siehe Teil 1 in Abschnitt C der Musterbedingungen) in der auf die Deu-Lux TI angepassten Fassung auf deren Internetseite zu hinterlegen, so dass der Link funktioniert, aber auch abgeschrieben werden könnte.  Bei Verwendung aller Geschäftsbedingungen in einem Dokument kann auch statt „hier“ auch „oben im Dokument“ geschrieben werden, da die Vermittlungsbedingungen zuvor bereits aufgeführt sind.

Hinweis: Bei „Verkauf“ von Drittveranstaltertickets ist der Hinweis und die Verlinkung auf die Vermittlungsbedingungen unbedingt erforderlich. Ist eine Einzelfassung mit Vermittlungsteil ausdrücklich gewünscht, so kann diese bei der Kanzlei auch gesondert bestellt werden.

[57] Die Möglichkeit, die Geschäftsbedingungen zu speichern ist vom Gesetz zwingend vorgeschrieben! Es muss sich dabei um eine einfach und unmittelbar zu handhabende Möglichkeit des Ausdrucks (also über eine Schaltfläche) handeln. Die theoretisch immer bei einem PC gegebene Möglichkeit, mit
Alt + Druck einen Printscreen anzufertigen und diesen abzuspeichern, genügt der gesetzlichen Anforderung nicht!

[58] Das ist dringend zu empfehlen! Eine fremde Sprache für die Onlinebestellung zieht zwangsläufig die Notwendigkeit nach sich, auch die Geschäftsbedingungen in die entsprechende Sprache zu übersetzen. Beides birgt unabsehbare rechtliche Risiken. Unter anderem kann es dazu führen, dass für Klagen des Kunden ein Gerichtsstand am ausländischen Wohnsitz des Kunden begründet wird, wenn dieser seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem EU-Mitgliedsstaat hat.

[59] Selbstverständlich müssen die hier wiedergegebenen Schritte einer Onlinebestellung sorgfältig überprüft und an die tatsächliche Handhabung bzw. die jeweilige Software des Anbieters angepasst werden.

[60] Die Reihenfolge der einzelnen Schritte ist nicht unbedingt zwingend; die Reihenfolge ist demnach gegebenenfalls anzupassen bzw. umzustellen.

[61] Diese Formulierung muss angepasst werden, wenn nicht mit einem solchen Warenkorb gearbeitet wird.

[62] Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, dass sich der Kunde vor der Bestellung registrieren muss. Dies kann aber zur Voraussetzung für die Vornahme einer Bestellung gemacht werden. Im Falle einer solchen Registrierung müssen bezüglich der Erfassung und Speicherung der Daten die entsprechenden datenschutzrechtlichen Vorgaben beachtet werden.

[63] Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen muss der Kunde über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung, über den Gesamtpreis der Ware oder Dienstleistung einschließlich aller Preisbestandteile sowie über gegebenenfalls zusätzlich anfallende Liefer- und Versandkosten informiert werden. Die Informationen müssen in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang vor Abgabe der Bestellung oder Buchung erscheinen: Erfolgt die Bestellung oder Buchung über eine Schaltfläche bzw. einen Button, müssen diese Informationen unmittelbar vor Abgabe der Bestellung oder Buchung (Betätigung des Buttons „zahlungspflichtig bestellen“), erscheinen. Diese Informationen und die Schaltfläche müssen bei üblicher Bildschirmauflösung gleichzeitig zu sehen sein; es genügt nicht, wenn diese Informationen erst über einen gesonderten Link zu erreichen sind oder nur einem gesondert herunterladbaren Dokument zu entnehmen sind. Die Informationen müssen klar und verständlich sowie hervorgehoben sein: dies bedeutet, dass sie sich zum einen vom übrigen Text abheben müssen und nicht im Gesamtlayout des Internetauftritts bzw. der Buchungsmaske untergehen dürfen; zum anderen muss ihr Aussagegehalt unmissverständlich sein.

[64] Die Bezeichnung des entscheidenden Buttons mit "zahlungspflichtig bestellen" ist gesetzlich vorgegeben. Diese Bezeichnung ist rechtlich hoch sensibel. Es sind keinerlei Ergänzungen oder Abweichungen wie z.B. "jetzt verbindlich bestellen" oder "hier zahlungspflichtig bestellen" erlaubt! Eine fehlerhafte Bezeichnung des Buttons wie auch Fehler bei der Darstellung und Platzierung der wesentlichen Vertragsinformationen (siehe Fußnote 7) führen zur Nichtigkeit des Vertragsabschlusses. Entsprechende Versäumnisse können nicht durch den Zugang der Auftragsbestätigung und/oder die Zusendung der Ware und/oder die Zahlung durch den Kunden geheilt werden. Der Kunde kann sich gegebenenfalls auch noch nach Ablauf des gesetzlichen Widerrufs-/Widerrufsrechts auf entsprechende Verstöße berufen und die Nichtigkeit Kaufvertrages geltend machen!

[65] Nach den gesetzlichen Bestimmungen zum elektronischen Geschäftsverkehr (elektronischer Vertragsabschluss) muss für den Kunden bis zum Abschluss der Bestellung jederzeit eine Korrekturmöglichkeit bestehen. Auf diese Korrekturmöglichkeit muss ausdrücklich hingewiesen werden und es muss erläutert werden, wie die Korrekturen vorgenommen werden können, bzw. die gesamten bisherigen Eingaben gelöscht oder zurückgesetzt werden können.

[66] Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung des Kunden, die entweder sofort in Echtzeit am Bildschirm oder unverzüglich durch Übermittlung an E-Mail zu erfolgen hat, ist nicht bloße Serviceleistung, sondern gesetzlich zwingend vorgeschrieben! Unterbleibt diese Eingangsbestätigung, gilt die Bestellung im Zweifelsfall als nicht erfolgt. Im Text diese Eingangsbestätigung sollte deutlich darauf hingewiesen werden, dass es sich hierbei ausschließlich um die Bestätigung des Eingangs der Bestellung handelt und nicht um die eigentliche Auftragsbestätigung. Es sollte gegebenenfalls eine Vorgangsnummer/Bestellnummer angegeben werden und ein Hinweis darauf, wie die eigentliche Auftragsbestätigung übermittelt werden wird.

[67] Die Festlegung dieser Frist auf 3 Tage ist rechtlich nicht zwingend. Sollte jedoch keinesfalls länger als 1 Woche betragen.

[68] Wenn, insbesondere aus logistischen Gründen, ausgeschlossen ist, dass dem Kunden die Ware innerhalb der Bindungsfrist zu gehen kann, dann kann dieser Halbsatz gestrichen werden.

[69]Es ist gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben, dass der Kunde den Vertragstext, wie bei großen Verkaufsportalen üblich, durch Eingabe registrierter Benutzerdaten oder einer Vorgangsnummer nachträglich einsehen kann. Diese Bestimmung kann daher gegebenenfalls entfallen. Wenn jedoch eine solche Funktionalität angeboten wird, sollte hierüber zusätzlich im Bestellformular informiert werden.

[70] Die Systematik dieser Regelung, nämlich von Versandkosten, die vom Warenwert abhängig sind, ist rechtlich nicht zwingend und kann abgeändert werden.

[71] Sofern Sie für besondere Versandarten (z.B. Expresslieferung) erhöhte Versandkosten berechnen, müssen Sie diese Zusatzkosten bei einem Widerruf des Kunden nicht ersetzen, sondern Sie müssen lediglich die Kosten des Standardversands ersetzen.

[72] Wenn keine Lieferungen ins Ausland erfolgen, ist diese Klausel ersatzlos zu streichen. Wenn bezüglich der Versandkosten zwischen verschiedenen Ländern differenziert werden solle, müssen die konkreten Versandkosten für alle in Betracht kommenden Länder einzeln aufgeführt werden. Da dies unzweckmäßig ist, empfiehlt sich eine Pauschale.

[73] Diese Klausel entspricht einer gesetzlichen Vorgabe. Eine Beschränkung auf 40,- € Warenwert ist nicht mehr gegeben, der Kunde kann also in jedem Fall zur Zahlung der Rücksendekosten verpflichtet werden.

[74] Das ist zu streichen, wenn Lieferungen ins Ausland erfolgen.

[75] Es müssen zwingend Lieferzeiten bei den einzelnen Produkten angegeben werden. Die Anzeige erfolgt beim Produkt selbst, in der Regel ist dies im Online-Shopsystem ohnehin Bestandteil des Shops. Bei Lieferungen aus Lagerbeständen hat sich in der Praxis die Angabe „Lieferzeit: 2-4 Werktage“ bewährt. Achtung: Es dürfen nicht mehr nur „ungefähre“ Angaben gemacht werden oder Zusätze wie „unverbindlich“ genannt werden. Falls die Lieferzeit nicht eingehalten werden kann, ist der Kunde zu informieren und kann seine Bestellung stornieren

[76] Es ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, alle aufgeführten Zahlungsarten anzubieten. Gegebenenfalls können auch Zahlungssysteme wie z.B. Paypal oder andere ergänzt werden.

[77] Wenn für die Bezahlung mit einer Kreditkarte ein besonderes Entgelt verlangt werden soll, dann muss dies hier konkret angegebenen eingefügt werden. Ein solches Entgelt für eine Kreditkartenzahlung darf nur dann verlangt werden, wenn mindestens eine weitere gängige kostenfreie Zahlungsart (z.B. Lastschrift, Überweisung) angeboten wird.

[78] Hier sind die akzeptierten Kreditkarten einzusetzen

[79] Das neue Gesetz kennt nur noch den Widerruf. Bei der Lieferung von Waren konnte der Verkäufer früher das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht ersetzen, was mit dem neuen Regelungen ersatzlos entfallen ist. Die im Shop verkauften Eintrittskarten von Veranstaltungen unterfallen nicht dem Fernabsatzrecht und sind deshalb hiervon ohnehin nicht berührt.

[80] Früher übliche und auch heute noch weit verbreitete Modifizierungen und Einschränkungen der gesetzlichen Gewährleistungsrechte sind bei Kunden, die Verbraucher sind komplett unzulässig und nichtig. Es wird dringend davor gewarnt, eigenmächtig solche Regelungen zu ergänzen.

[81] Die vorliegende Klausel kann im Ergebnis nur zu einer Einschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit unter bestimmten Voraussetzungen führen. In der Rechtsprechung ist nach wie vor hoch umstritten, inwieweit derartige Klauseln zur Haftungsbeschränkung zulässig sind und wie diese gegebenenfalls zu formulieren sind. Wer insoweit jedes Risiko einer Abmahnung ausschließen will, sollte auf die Verwendung dieser Klausel komplett verzichten. Im Hinblick auf die Haftungsrisiken, vor allem auch nach dem Produkthaftungsgesetz, ist es unerlässlich, den Versicherungsschutz für den Vertrieb von Waren über einen Onlineshop überprüfen und sicherzustellen. Bei kommunalen Inlandstourismusstellen, insbesondere solchen, die über den Träger einer kommunalen Haftpflichtversicherung versichert sind, ist unbedingt zu beachten, dass solche Träger der Haftpflichtversicherung den Betrieb eines Onlineshops durch die Inlandstourismusstellen teilweise nicht als kommunale Aufgabe ansehen mit der Folge, dass über den Träger der kommunalen Haftpflicht für eine solche Tätigkeit gegebenenfalls kein Versicherungsschutz besteht! Insbesondere für kommunale Inlandstourismusstellen ist es daher unerlässlich, den Versicherungsschutz zu überprüfen! Entsprechendes gilt für Landkreise, Kommunalverbände, Zweckverbände sowie für privatrechtliche Gesellschaften, an denen solche öffentlichen Träger als Gesellschafter beteiligt sind.

[82] Wenn eine solche Speicherung nicht erfolgt, kann diese Klausel gestrichen werden.

[83] Es ist unbedingt zu beachten, dass an den Kunden des Onlineshops über die im Rahmen seiner Bestellung gespeicherten Daten Werbung, gleich welcher Art (gelbe Post, Fax, Telefon, E-Mail) nur mit ausdrücklicher Zustimmung übermittelt werden darf. Hierzu bedarf es einer gesonderten Zustimmung des Kunden. Diese Zustimmungserklärung kann nicht als Ergänzung in eine der Klauseln dieser Geschäftsbedingungen aufgenommen werden. Entsprechendes gilt auch für Newsletter. Ausschließlich für E-Mail-Werbung kann unter den Voraussetzungen des § 7 UWG die Zusendung von Werbemails ohne vorherige Zustimmung des Kunden zulässig sein.

[84] Wichtiger Hinweis (Die Informationspflichten für Händler nach §§ 36 und 37 VSBG gelten bereits seit dem 1. Februar 2017.

[85] Falls Waren auch in Teillieferungen versendet werden, ist hier noch eine Ergänzung notwendig.

[86] Nur notwendig, wenn auch nicht paketfähige Waren versendet werden.

[87] Die Angabe hängt von den Speditionskosten ab, die für die nicht paketfähige Ware für die Rücksendung anfallen würde. Hier sollte im Zweifel lieber ein etwas zu hoher als ein zu niedriger Betrag angegeben werden.

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